"Nicht einen einzigen Zloty" Polen will Zwangsgeld nicht zahlen
28.10.2021, 19:15 Uhr
Polens Justizminister Ziobro spricht von "Gesetzlosigkeit".
(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Wegen seiner umstrittenen Justizreform soll Polen nach einem EuGH-Urteil täglich eine Million Euro Strafe zahlen. Doch die Regierung in Warschau zeigt sich uneinsichtig. Der Justizminister weist nicht nur diese Sanktionen zurück, sondern auch die wegen eines Braunkohle-Abbaus an der Grenze zu Sachsen.
Polens Justizminister Zbigniew Ziobro hat die vom Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verfügten Zahlungen von Zwangsgeldern abgelehnt. "Polen kann und sollte auch nicht nur einen einzigen Zloty zahlen", sagte er der Nachrichtenagentur PAP zufolge. Der polnische Staat dürfe sich nicht "der Gesetzlosigkeit unterwerfen". Das gelte für die verhängten Strafzahlungen im Zusammenhang mit der umstrittenen Justizreform und dem Braunkohle-Abbau Turow an der Grenze zu Sachsen.
Das Gericht in Luxemburg hatte Polen am Mittwoch zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes von einer Million Euro verurteilt. Grund sei die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen der EU zu polnischen Justizreformen umzusetzen. Es geht dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.
Die Einhaltung der Anordnung vom 14. Juli sei erforderlich, um einen "schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden" von der Rechtsordnung der Europäischen Union und der Werte, auf denen diese Union beruhe (...), abzuwenden, ließ der Vizepräsident des Gerichtshofs mitteilen. Das Zwangsgeld solle bewirken, dass Polen die Einhaltung nicht hinauszögere. Die Finanzsanktionen gegen Polen waren am 9. September von der für die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit in der EU zuständigen EU-Kommission beantragt worden. Sie werden nun so lange fällig, bis Polen den Anordnungen des EuGH Folge leistet.
Bereits am 20. September war Polen wegen des Tagebaus Turow vom EuGH zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, hieß es damals in einer Anordnung der EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta. Deshalb müsse Polen für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500.000 Euro Strafe zahlen.
Quelle: ntv.de, mbe/dpa