Politik

Eilantrag eingegangen Rechtsextremes "Compact"-Magazin klagt gegen Verbot

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Kanzlerin Merkel als Kriminelle - nur eines von vielen bewusst grenzüberschreitenden "Compact"-Titelblättern.

Kanzlerin Merkel als Kriminelle - nur eines von vielen bewusst grenzüberschreitenden "Compact"-Titelblättern.

(Foto: imago/Stefan Zeitz)

"Wir wollen dieses Regime stürzen", sagt "Compact"-Chefredakteur Elsässer bei einer Veranstaltung. In den Augen von Innenministerin Faeser nur ein Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der Publikation. Das verhängte Verbot des Magazins ficht Elsässer jetzt juristisch an.

Das rechtsextreme Magazin "Compact" wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig auf Anfrage mit. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin am 16. Juli verboten. Die SPD-Politikerin begründete den Schritt damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Das Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Faeser verbot auch die Conspect Film GmbH.

Als ein Beleg für die "kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung" wird in der Verbotsverfügung unter anderem eine Äußerung von Chefredakteur Jürgen Elsässer bei einer "Spendengala" im Beisein von Mitarbeitern angeführt. Demnach soll Elsässer bei dem Treffen im Juni 2023 gesagt haben: "Und auch noch ein wichtiger Unterschied zu anderen Medien: Wir wollen dieses Regime stürzen." Nur wenn man dieses Ziel vor Augen habe, könne man auch die entsprechenden Texte schreiben. In der Verfügung werden zudem Informationen über Bezüge mehrerer Mitarbeiter zur rechtsextremen Partei "Die Heimat" (vormals NPD) aufgelistet.

Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist noch offen. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, wie sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt. "Compact"-Chefredakteur Elsässer hatte von einem "ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit" gesprochen.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte das Verbot in seiner Sommer-Pressekonferenz am Mittwoch als angemessen verteidigt. "Die Pressefreiheit ist für die Demokratie in Deutschland von allergrößter Bedeutung", sagte er. Und zur Pressefreiheit gehöre auch, "dass man viel Quatsch sagen kann, aus der Sicht aller anderen und dadurch nicht beeinträchtigt wird". Gleichzeitig gebe es Meinungen, die in Deutschland verboten seien, etwa die Verherrlichung des Nationalsozialismus, antisemitische Aktivitäten, strafbare Äußerungen, fügte Scholz hinzu.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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