"Rechtsstaat funktioniert" Richterbund weist Brauns Kritik zurück
03.05.2020, 17:38 Uhr
"Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil", sagt Helge Braun. Aber ...
(Foto: imago images/photothek)
Die Bundesregierung will die Coronavirus-Maßnahmen nach und nach lockern. Doch dagegen regt sich Widerstand - auch vor Gericht. Kanzleramtsminister Braun zeigt sich deshalb unzufrieden mit der Rechtsprechung. Doch der Richterbund weist das scharf zurück.
Der Deutsche Richterbund hat verärgert auf die Kritik von Kanzleramtsminister Helge Braun an der gerichtlichen Aufhebung einzelner Coronavirus-Auflagen reagiert. Die Bundesregierung "sollte sich darüber bewusst sein, dass eine Korrektur unverhältnismäßiger Maßnahmen durch die Gerichte gerade in der aktuellen Ausnahmesituation erkennen lässt, dass der Rechtsstaat funktioniert", erklärten die Vorsitzenden des Richterbunds, Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff.
"Der Deutsche Richterbund geht davon aus, dass die vom Kanzleramtschef geäußerte Kritik nicht von der Bundeskanzlerin geteilt wird", erklärten die Verbandschefs weiter. Bürger und Unternehmen würden sich in wachsender Zahl an die Gerichte wenden, um die Corona-Maßnahmen überprüfen zu lassen. "Das spricht für das große Vertrauen der Menschen in die Gerichte."
CDU-Politiker Braun hatte zuvor Gerichte kritisiert, die in den vergangenen Tagen einzelne Maßnahmen des Corona-Lockdowns aufgehoben hatten. "Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil", sagte Braun der "Welt am Sonntag". "Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne unserer Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren."
Uneinheitliche Rechtssprechung
Unter anderem hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Begrenzung der Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter beanstandet. Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten sich zuvor darauf verständigt, dass nur Geschäfte bis zu dieser Größe öffnen dürfen. Dagegen gingen Unternehmer vor, die sich ungerecht behandelt fühlten. Allerdings ist die Rechtsprechung dazu in den Bundesländern nicht einheitlich. So bestätigten Oberverwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Hamburg die 800-Quadratmeter-Regelung.
Minister Braun warb um Verständnis dafür, dass es bei den Lockerungen zu Ungleichbehandlungen kommen kann. Beim schrittweisen Öffnen des Alltagslebens "kann es nicht immer eine absolute Gleichberechtigung aller gesellschaftlichen Bereiche geben, weil unser Vorgehen eben schrittweise ist", sagte er. Es sei rechtlich unproblematisch gewesen, aus Infektionsschutzgründen viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche zu schließen. In der Phase einer partiellen Lockerung müsse die Regierung jedoch abwägen. Von Montag an sollten zum Beispiel erstmals seit Wochen wieder Friseure öffnen dürfen. Auch die Schulen sollen sich für einen Teil der Schüler wieder öffnen.
Quelle: ntv.de, mli/AFP/dpa