Politik

Nach unzulässiger Abschiebung Sami A. in Tunesien vorläufig frei

Tunesische Justiz will Sami A. nicht zurückschicken.

Tunesische Justiz will Sami A. nicht zurückschicken.

Der nach Tunesien abgeschobene Sami A. ist in seinem Heimatland vorläufig wieder auf freiem Fuß. Das teilen die tunesischen Behörden mit. Zuvor war der Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden unrechtmäßig abgeschoben worden.

Der nach Tunesien abgeschobene ehemalige Bin Laden-Leibwächter Sami A. ist in seinem Heimatland vorläufig wieder freigekommen. Wie die tunesischen Behörden mitteilten, entschied ein Untersuchungsrichter die vorläufige Freilassung, da zur Zeit keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten. Er bleibe vorerst frei, bis die Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.

Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.

Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als "grob rechtswidrig". Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen. Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es aber bislang kein Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken.

Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt. Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz. 

Der Anwalt des Islamisten in Tunesien, Seif Eddine Makhlouf, teilte mit, sie warteten nun darauf, dass der Untersuchungsrichter seine Arbeit abschließe. Im nächsten Schritt müsse Sami A. dann seinen Reisepass zurückbekommen. Nach der Freilassung wolle er zunächst in seinen Geburtsort Sousse zurückkehren.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster erklärte, die Freilassung bestätige die Rechtmäßigkeit der Abschiebung des Islamisten. "Wenn die tunesischen Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war zusammen", sagte er der "Berliner Zeitung". Das bedeute, dass Sami A. an der Grenze zu Deutschland zurückgewiesen werden müsste, sollte er wieder nach Deutschland kommen wollen.

Quelle: ntv.de, sgu/AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen