Ausschuss empfiehlt Hilfen Schweiz könnte starre Linie bei Waffenexporten ändern
24.01.2023, 21:45 Uhr Artikel anhören
Die Schweiz könnte unter anderem doch noch Munition für den Gepard-Panzer liefern.
(Foto: picture alliance / Zoonar)
Unter Berufung auf ihre historische Neutralität verweigert die Schweiz bislang jedwede Militärhilfen im Fall der Ukraine. Von dieser Position könnte das Land nun abrücken. Ein Parlamentsausschuss empfiehlt Ausnahmen von der strikten Haltung.
In der Schweiz wächst der Druck auf die Regierung, sich vom bisherigen Verbot der Weitergabe von Waffen an kriegführende Länder zu verabschieden. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats spricht sich dafür aus, dass Waffen unter bestimmten Umständen auch an Staaten weitergegeben werden dürfen, die sich im Krieg befinden. Damit reagiert der Parlamentsausschuss auf den bereits elf Monate dauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Entscheidung liegt bei der Regierung, dem Bundesrat.
Die Regierung in Bern hat sich bislang unter Verweis auf die Neutralität der Schweiz geweigert, am grundsätzlichen Verbot der Weitergabe von Waffen oder Munition an kriegführende Parteien zu rütteln. So wurde auch Deutschland im vergangenen Jahr die Weitergabe von Gepard-Munition aus Schweizer Produktion nicht bewilligt. Laut NZZ will zudem Dänemark Piranha-Panzer und Spanien Flugabwehrkanonen aus Schweizer Herkunft an die Ukraine liefern.
Der Ausschuss verlangt nun, das Verbot der Wiederausfuhr im Fall der Ukraine aufzuheben - beziehungsweise, wenn die Vereinten Nationen mit Zweidrittelmehrheit festgestellt haben, dass die kriegerische Handlung eines Landes das Gewaltverbot verletzt hat.
Zuletzt hatte sich auch die Meinung unter Sozialdemokraten geändert, die das Ausfuhrverbot bislang verteidigten: "Die Wiederausfuhr von Munition und anderer Rüstungsgüter muss für unsere Nachbarn für den Einzelfall Ukraine bewilligt werden", schrieb der Abgeordnete Eric Nussbaumer. Weil die Vereinten Nationen den Angriffskrieg Russlands als völkerrechtswidrig verurteilt haben, könne die Schweiz "die anderen Nachbarn nicht im Regen stehen lassen. Wir sind nicht die Auserwählten, die bei der kollektiven Verteidigung des Völkerrechts abseitsstehen dürfen."
Quelle: ntv.de, jwu/dpa