Union und SPD einigSeit April angekommene Ukrainer sollen Bürgergeldanspruch verlieren

Die Union fordert seit Längerem, das Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge zu streichen. Bisher bekommen sie mehr Geld als andere Asylsuchende. Doch das geplante neue Gesetz betrifft nicht alle.
Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge künftig geringere Leistungen bekommen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt etwa der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld sind es 563 Euro. Insgesamt gleichen sich die Einsparungen an der einen und Mehrausgaben an der anderen Stelle für den Staat aber ungefähr aus.
Das Ziel von diesem sogenannten Rechtskreiswechsel ist es laut Regierung, die Rechtslage vor dem 31. Mai 2022 wiederherzustellen: Für Flüchtlinge mit Schutzstatus nach der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie soll wie bereits bis dahin das Asylbewerberleistungsgesetz gelten. Betroffen sind alle Hilfsbedürftigen, die erstmals nach dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach der EU-Richtlinie erhalten haben.
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD den Schritt verabredet. Verhandelt wurde dem Vernehmen nach noch über die damit verbundenen Arbeitsmarktregelungen: Wer noch keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, dies aber könnte, soll verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen. "So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Neuregelung soll nach Angaben aus Regierungskreisen kommende Woche im Bundeskabinett grünes Licht bekommen.