Neue Ziele für Bundesländer So plant die Ampel den Ausbau der Windkraft
15.06.2022, 14:32 Uhr
Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, dass für die Windenergie an Land "zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden".
(Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dp)
Bis spätestens 2032 sollen nach Plänen der Regierung zwei Prozent der Fläche in Deutschland für Windkraft verfügbar sein. Um das ambitionierte Ziel zu erreichen, beschließt das Kabinett einen Gesetzentwurf mit klaren Vorgaben für die Länder. Vizekanzler Habeck verweist auf wirtschaftliche Standortvorteile.
Die Bundesregierung will per Gesetz den Ausbau der Windkraft an Land vorantreiben. Das Kabinett beschloss den Entwurf eines "Windenergieflächenbedarfsgesetzes". Es soll sicherstellen, dass spätestens 2032 zwei Prozent der Fläche in Deutschland für Windkraftanlagen verfügbar werden. Dabei werden für jedes einzelne Bundesland Flächenziele festgelegt.
Stärker in die Pflicht genommen werden Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen - sie müssen jeweils 2,2 Prozent der Fläche für Windkraft nutzbar machen. Dagegen gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland eine Vorgabe von lediglich 1,8 Prozent. Die anderen Flächenländer liegen dazwischen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von lediglich 0,5 Prozent ihres Gebiets.
Die Vorgaben müssen dem Entwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2032 erreicht werden. Für Ende 2026 ist bereits jeweils ein Zwischenziel vorgegeben. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte zu dem Gesetzesvorhaben, dieses werde dafür sorgen, dass der Ausbau in einem großen Umfang wieder vorankommt. Dies sei zentral, um Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängiger von fossiler Energie zu werden.
"Lediglich 0,5 Prozent sind tatsächlich verfügbar"
"Derzeit sind lediglich rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. "Lediglich 0,5 Prozent sind tatsächlich verfügbar. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt."
Um die neu festgelegten Ziele zu erreichen, rüttelt der Bund auch an der Länderöffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windräder von bis zu einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Solche Klauseln sollen weiter möglich sein - die Vorgaben wären aber "im Falle der Zielverfehlung unanwendbar". Das Erreichen der Flächenziele geht also vor.
Habeck sagte, er wolle nicht verhehlen, dass ein stärkerer Ausbau der Windkraft für viele Menschen und einige Regionen auch eine Zumutung bedeute. Die Politik müsse auf Ängste und Sorgen eingehen, dies dürfe aber zu einer politischen Blockade und Handlungsunfähigkeit führen. Habeck wies auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der Windkraft hin: Es sei mittlerweile ein Standortvorteil geworden, erneuerbare Energien zu haben.
Einheitliche Regeln für Artenschutz
Ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde ein Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Hierbei geht es darum, bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtlichen Prüfungen festzulegen, die im Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen vorgeschrieben sind.
Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, dass für die Windenergie an Land "zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden". Außerdem wurde darin "die Anwendung einer bundeseinheitlichen Bewertungsmethode bei der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben" angekündigt. Die nun vom Kabinett verabschiedeten Vorlagen dienen der Konkretisierung dieser Vorhaben. Es handelt sich um Formulierungshilfen für die Koalitionsfraktionen.
Quelle: ntv.de, mbe/AFP/dpa