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Neuer Habeck-Plan Solarstromerzeugung soll viel einfacher werden

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Kein eigenes Dach vorhanden? Ein Balkonkraftwerk ist vielleicht eine Alternative.

Kein eigenes Dach vorhanden? Ein Balkonkraftwerk ist vielleicht eine Alternative.

(Foto: IMAGO/Robert Poorten)

Wenn es nach Bundeswirtschaftsminister Habeck geht, soll es beim Ausbau von Solarenergie deutlich schneller vorangehen. Private Haushalte könnten dabei eine wichtige Rolle spielen. Für sie soll es künftig erheblich einfacher werden, Solarpanels auf dem Dach oder auch auf dem Balkon zu installieren.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Ausbau der Solarenergie in Deutschland mit einem "Solarpaket I" fördern und sowohl auf Dächern wie Freiflächen vorantreiben. Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf den Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Solarstromerzeugung, das noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden soll. Anfang Mai hatte der Grünen-Politiker bereits eine Strategie zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie vorgelegt, die insgesamt elf Handlungsfelder enthält. Für Privatleute soll es demnach einfacher werden, Solarstrom einzuspeisen oder an Nachbarn zu verkaufen.

Dem Entwurf zufolge soll jedes zweite Solarpanel, das in den nächsten Jahren gebaut wird, auf Dächern installiert werden. Die andere Hälfte ist auf Freiflächenanlagen geplant. Insbesondere sollen Privatleute verstärkt an der Energiewende beteiligt werden, schreibt die "Bild"-Zeitung weiter. Dafür würden laut dem Entwurf die Regelungen zur Errichtung von sogenannten Balkon-Kraftwerken, Solarpanels für zu Hause, vereinfacht.

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Insbesondere soll zukünftig bei der Installation einer Balkon-Solaranlage nur noch die Meldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein. Die aufwendige Meldung beim Netzbetreiber soll dem Bericht zufolge entfallen. Außerdem soll der Zubau auf dem Dach erleichtert werden. Auch hier sollen nach Informationen der "Bild" Regeln vereinheitlicht und vereinfacht werden.

Bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich sollen für die Vergütung von Solar-Dachanlagen zugelassen werden, zitiert die Zeitung zudem aus dem Entwurf. Damit könne mittels Solarpanels erzeugter Strom auch von Eigentümern verkauft werden, deren Gebäude weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb eines bebauten Ortsteils liegen.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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