Politik

Streit um Unterstützung der AfDMüller-Chef verliert vor Gericht gegen Campact

24.02.2026, 17:11 Uhr
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Unternehmer Theo Müller im vergangenen Sommer mit AfD-Parteichefin Alice Weidel. (Foto: picture alliance / Alexander Schuhmann)

Die Organisation Campact bringt Theo Müller immer wieder mit der AfD in Verbindung. Er selbst streitet nicht ab, dass er gewisse Sympathien für die Partei hat. Auf Plakaten als Unterstützer bezeichnet werden will er aber nicht. Nun muss er eine Niederlage vor Gericht hinnehmen.

Das Kampagnennetzwerk Campact hat sich in einem Rechtsstreit gegen den Molkereiunternehmer Theo Müller durchgesetzt und darf diesen auf Plakaten als Unterstützer der AfD bezeichnen. Das entschied das Landgericht Hamburg, wie aus einem vorliegenden Beschluss hervorgeht. Es handelt sich demnach um eine zulässige Meinungsäußerung, die Müller nicht in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Er hat keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, der entsprechende Eilantrag wurde abgewiesen.

Eine wesentliche Rolle spielte demnach, dass das Gericht den Begriff der Unterstützung weiter fasste als Müller. Der von dem Antragsteller vertretene Ansatz, dass dieser Geldspenden oder andere "tatsächliche Handlungen" zugunsten der AfD voraussetze, greife juristisch zu kurz. Es sei ausreichend, dass ein als Unterstützer einer Partei bezeichneter Mensch ihr gegenüber "eine nicht ablehnende innere Haltung" aufweise.

Diese gelte umso mehr, wenn er seine Positionierung auch öffentlich kundtue, hieß es in dem Beschluss. Das Gericht verwies dabei auf ein Interview Müllers, in dem dieser demnach erklärt hatte, er lehne "einige Punkte" des AfD-Parteiprogramms ab. Zudem antwortete er darin auf die Frage, ob er interessierter Beobachter oder Sympathisant der AfD sei, mit "irgendwas dazwischen". Es finde eben gerade keine "durchgreifende Distanzierung von der AfD statt", betonte die zuständige Zivilkammer.

Für eine Meinungsäußerung spricht laut Gericht auch der Gesamtkontext der strittigen Äußerung, die "Teil einer satirischen Kritik" an dem Unternehmer sei. Dazu gehöre, dass Campact auf bekannte Werbeslogans von Müllers Unternehmen etwa in Form von "Alles AfD oder was?" setze. Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben allerdings noch nicht rechtskräftig.

Organisation will Kampagne hochfahren

Campact begrüßte die Gerichtsentscheidung. "Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts als Anlass, unsere Infokampagne über Müllers AfD-Nähe noch einmal ordentlich anzukurbeln", erklärte die Kampagnenleiterin der Organisation, Luise Neumann-Cosel, in Berlin. Das Gericht habe Müllers Versuch "abgeschmettert", zivilgesellschaftliche Stimmen "mit Klagen mundtot zu machen". Campact habe "auf ganzer Linie" Recht bekommen.

Das Netzwerk hatte nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Kampagne 28.000 Plakate in 14 Großstädten anbringen lassen. Campact produzierte demnach zudem über zwei Millionen entsprechender Aufkleber, die zum Anbringen auf Produkten der Unternehmen von Müller in Supermärkten gedacht waren.

Quelle: ntv.de, rog/AFP

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