Politik

Sechs Monate untergetaucht Tatverdächtiger von Solingen sollte 2023 abgeschoben werden

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Spezialkräfte der Polizei führten in der Nacht einen Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft in Solingen durch.

Spezialkräfte der Polizei führten in der Nacht einen Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft in Solingen durch.

(Foto: dpa)

Der mutmaßliche Messerangreifer von Solingen sollte nach Informationen von RTL/ntv im vergangenen Jahr nach Bulgarien abgeschoben werden. Zuvor war demnach sein Asylantrag abgelehnt worden. Er tauchte unter - und erst ein halbes Jahr später wieder in Solingen auf.

Der Mann, den die Behörden nach dem Messerangriff von Solingen als Tatverdächtigen festgenommen haben, sollte nach Informationen von RTL/ntv abgeschoben werden. Auch ein Termin für die Überstellung nach Bulgarien stand im vergangenen Jahr bereits fest.

Allerdings tauchte der Syrer für sechs Monate unter, um der Abschiebung zu entgehen. Die Behörden konnten ihn beim Versuch der Abschiebung nicht in seiner Unterkunft in Paderborn antreffen. Als Issa H. sich Monate später wieder an die Behörden wandte, wurde er in einer Flüchtlingsunterkunft in Solingen untergebracht. Eine Abschiebung gab es dann nicht mehr.

Grund hierfür sind die Dublin-Regelungen des europäischen Asylsystems. Nachdem Deutschland das sogenannte Übernahmeersuchen an Bulgarien gestellt und das Land einer Übernahme zugestimmt hatte, lief eine sechsmonatige Frist. Nachdem in dem Zeitraum keine Abschiebung erfolgt war, war das antragstellende Land - in diesem Fall Deutschland - fortan für das Asylverfahren des Geflüchteten zuständig

Eigentlich ist gemäß dem Dubliner Übereinkommen das Land, das zuerst von einem Asylbewerber betreten wird, für das Asylverfahren zuständig. In diesem Fall wäre das Bulgarien gewesen.

Der Mann wird verdächtigt, am Freitagabend in Solingen bei einer Messerattacke drei Menschen getötet zu haben. Die Bundesanwaltschaft hat den Fall an sich gezogen und ermittelt gegen den Tatverdächtigen wegen Mordes und des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Der Mann wurde derweil mit einem Helikopter weiter nach Karlsruhe gebracht. Dort erließ ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Haftbefehl gegen den Syrer unter anderem wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und wegen Mordes.

Quelle: ntv.de, mli/dpa

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