Prozess gegen Kolumnistin Trump scheitert mit Klage nach Vergewaltigungsvorwurf
07.08.2023, 21:56 Uhr Artikel anhören
Trump bezichtigte Carroll der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein "Typ".
(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Ex-US-Präsident Trump verklagt die "Elle"-Kolumnistin Carroll, da sie ihn bezichtigt, sie 1996 vergewaltigt zu haben. Ein Geschworenengericht erkennt in dem Fall jedoch lediglich sexuellen Missbrauch. Trump wirft Carroll deshalb Verleumdung vor - laut einem Urteil zu Unrecht.
Der frühere US-Präsident Donald Trump ist mit einer Verleumdungsklage gegen die Kolumnistin E. Jean Carroll gescheitert, die ihn einer Vergewaltigung in den 1990er-Jahren bezichtigt. Ein New Yorker Bundesrichter wies die Klage des republikanischen Präsidentschaftsbewerbers ab. Hintergrund war die Frage, was genau als Vergewaltigung bezeichnet werden kann - juristisch, aber auch umgangssprachlich.
Ein Geschworenengericht hatte Trump im Mai in einem Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld an Carroll verurteilt. Auf die Frage, ob Trump die heute 79-Jährige wie von ihr angegeben im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses "vergewaltigt" habe, antworteten die Geschworenen aber mit "nein".
Im New Yorker Strafrecht setzt eine Vergewaltigung das gewaltsame Eindringen mit dem Penis voraus. Die Jury sah dies im Fall Trump-Carroll nicht als erwiesen an - wohl aber, dass der Immobilienmogul die bekannte Journalistin damals mit dem Finger penetriert hatte. Am Tag nach dem Urteil bekräftigte Carroll im Nachrichtensender CNN, dass Trump sie damals vergewaltigt habe. Der Ex-Präsident und Bewerber für die Präsidentschaftswahl 2024 verklagte Carroll deswegen seinerseits wegen Verleumdung.
Trump sieht in Vorwurf "erfundene Geschichte"
Bundesrichter Lewis Kaplan erklärte aber, auch wenn eine Vergewaltigung im "engen, technischen Sinne" des New Yorker Strafrechts als gewaltsames Eindringen mit dem Penis definiert sei, werde der Begriff ansonsten grundsätzlich als gewaltsames Eindringen verwendet und verstanden. In diesem Kontext könne gesagt werden, dass die Geschworenen zu dem Schluss gekommen seien, dass Trump Carroll "vergewaltigt" habe.
Die Grundlagen für eine Verleumdungsklage seien damit nicht gegeben, schrieb der Richter weiter. Er gab damit einem Antrag von Carroll statt, Trumps Klage abzuweisen. Mit dem Urteil in dem viel beachteten Zivilprozess war Trump im Mai erstmals wegen Vorwürfen der sexuellen Gewalt rechtlich belangt worden. Im kommenden Jahr soll es wegen der Verleumdungsvorwürfe von E. Jean Carroll in New York einen weiteren Zivilprozess geben.
Die langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle" hatte ihre Vergewaltigungsvorwürfe gegen Trump erst 2019 öffentlich gemacht, als der Republikaner Präsident war. Trump bezichtigte Carroll der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein "Typ". Er hat Carrolls Vorwürfe auch nach seiner Verurteilung bestritten und von einer "Fake-Geschichte" und einer "erfundenen Geschichte" gesprochen.
Quelle: ntv.de, lve/AFP