Politik

Für Senioren und Pfleger Tschechien kippt beschlossene Impfpflicht

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Beim Thema Impfpflicht offensichtlich verschiedener Meinung: Tschechiens früherer Ministerpräsident Andrej Babis (l.) und sein Nachfolger Petr Fiala.

(Foto: picture alliance/dpa/CTK)

In März sollte in Tschechien eine Impfpflicht für Senioren und bestimmte Berufsgruppen in Kraft treten. Dies hatte die letzte Regierung erst kürzlich beschlossen. Der neue Ministerpräsident kündigt eine Kehrtwende an. Als Begründung führt er Gräben in der Gesellschaft an.

Tschechien macht seine Entscheidung für eine Impfpflicht für Senioren und bestimmte Berufsgruppen wieder rückgängig. Es werde unter seiner Regierung keine Impfpflicht geben, versicherte der neue Ministerpräsident Petr Fiala nach einer Kabinettssitzung in Prag. Man wolle die Gräben in der Gesellschaft nicht vertiefen, führte der liberalkonservative Politiker zur Begründung an.

Die Vorgängerregierung unter Andrej Babis hatte die begrenzte Impfpflicht im Dezember als eine ihrer letzten Handlungen beschlossen. Die Verordnung sollte eigentlich im März in Kraft treten. Die Impfpflicht sollte unter anderem für Menschen ab 60 Jahren, Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten und Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in Pflegeheimen gelten.

In Tschechien haben nach Angaben der EU-Gesundheitsbehörde ECDC bisher 62,9 Prozent der Bevölkerung eine Grundimmunisierung gegen Covid-19 erhalten. Knapp ein Drittel der Bevölkerung hat zusätzlich eine Auffrischimpfung bekommen. Das ist weniger als in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern. Die Omikron-Welle sorgt derweil für eine Rekordzahl an Corona-Neuinfektionen. Am heutigen Mittwoch meldeten die Gesundheitsbehörden 28.469 neue Fälle binnen 24 Stunden. Nach früheren Angaben dürften mehr als 80 Prozent der Neuinfektionen auf die ansteckendere Omikron-Variante zurückgehen. Deutschland stuft das Nachbarland bereits seit Mitte November als Corona-Hochrisikogebiet ein.

Auf seiner Sitzung brachte das Kabinett zudem eine Neuauflage des Pandemiegesetzes auf den Weg. Das Gesetz, das sonst Ende Februar auslaufen würde, gibt den Gesundheitsämtern weitreichende Befugnisse. So können zum Beispiel Geschäfte geschlossen werden.

Quelle: ntv.de, mpe/dpa

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