Politik

Dekrete des Präsidenten US-Richterin blockiert Trumps Pläne zu Trans-Jugendlichen

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Befürworter von Transgender-Rechten demonstrieren im Dezember vor dem Obersten Gerichtshof in Washington.

Befürworter von Transgender-Rechten demonstrieren im Dezember vor dem Obersten Gerichtshof in Washington.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Kurz nach seiner Machtübernahme unterzeichnet Trump zwei Dekrete. Sie sollen Behandlungen von jungen Menschen stoppen, die sich mit einem Geschlecht identifizieren, das ihnen nicht bei Geburt zugewiesen wurde. Nun wendet sich eine Richterin gegen die Anordnungen des US-Präsidenten.

Eine Richterin hat eine Anordnung von US-Präsident Donald Trump zum Abzug von Bundesmitteln aus Institutionen langfristig blockiert, die geschlechtsangleichende Behandlungen für junge Transmenschen anbieten. Bundesrichterin Lauren King hatte zuvor eine zweiwöchige einstweilige Verfügung erlassen, nachdem die demokratischen Generalstaatsanwälte von Washington, Oregon und Minnesota die Trump-Regierung verklagt hatten. Seither hat sich auch der US-Staat Colorado der Klage angeschlossen.

Kings Verfügung lief am Freitag aus. Nachdem sie Argumente angehört hatte, ordnete sie an, den Großteil von Trumps Plan zu blockieren, bis eine endgültige Entscheidung in der Sache vorliegt. Dem Fall liegen zwei Dekrete Trumps zugrunde. Eines trägt den Titel "Verteidigung von Frauen vor geschlechterideologischem Extremismus". Es sieht vor, Programmen Gelder des Bundes zu entziehen, die "Genderideologie fördern".

Das andere Dekret hat den Namen "Schutz von Kindern vor chemischer und chirurgischer Verstümmelung". Es fordert die Bundesregierung auf, Forschungs- und Bildungszuschüsse für Institutionen zu streichen, die geschlechtsangleichende Behandlungen für Menschen unter 19 Jahren anbieten, darunter medizinische Fakultäten und Krankenhäuser. Es führte dazu, dass Krankenhäuser im ganzen Land die Behandlung von Betroffenen einstellten und etwa keine Pubertätsblocker und Hormonbehandlungen mehr gewährten.

Großes Risiko bei Nichtbehandlung

In einigen US-Staaten deckt die auf Geringverdiener ausgerichtete Krankenversicherung Medicaid geschlechtsangleichende Behandlungen ab. Trumps Dekret legt nahe, dass sich dies ändern könnte. Es lässt auch den Schluss zu, dass Behandlern in Zukunft strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten, wenn sie entsprechende Behandlungen vornehmen - und zwar auf der Grundlage eines Gesetzes, das medizinisch unnötige Genitalverstümmelung an minderjährigen Mädchen verbietet.

Junge Menschen, die sich mit einem Geschlecht identifizieren, das ihnen nicht bei Geburt zugewiesen wurde, unterliegen einem größeren Risiko, Depressionen zu entwickeln oder Suizid zu begehen, wenn sie keine Behandlung erhalten. Zur Behandlung kann etwa eine Evaluation durch ein Team von Medizinern gehören, ein sozialer Übergang wie eine Änderung des Haarschnitts oder die Verwendung anderer Pronomen und schließlich Pubertätsblocker oder Hormone. Operative Eingriffe bei Minderjährigen sind dagegen äußerst selten.

Quelle: ntv.de, gut/AP

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