"Ausländische Agenten"Uganda verabschiedet Gesetz nach russischem Vorbild

Bei einem Verstoß drohen bis zu 20 Jahre Haft: In Uganda beschließt das Parlament ein umstrittenes Gesetz. Kritiker warnen vor einer Waffe gegen politische Gegner. In Russland gelten ähnliche Regeln - dort werden Menschen auf deren Grundlage bereits strafrechtlich verfolgt.
Das Parlament in Uganda hat ein umstrittenes Gesetz nach russischem Vorbild über "ausländische Agenten" verabschiedet. Das Gesetz, das Handlungen unter Strafe stellt, die als Förderung "der Interessen eines Ausländers gegen die Interessen Ugandas" gewertet werden, passierte das Parlament des ostafrikanischen Landes mit einer überwältigenden Mehrheit. Kritiker warnen, das neue Gesetz verschaffe den Behörden eine weitere Waffe, um gegen politische Gegner vorzugehen.
Das sogenannte "Gesetz zum Schutz der Souveränität" untersagt es "Agenten von Ausländern", sich an politischen Aktivitäten zu beteiligen, die ausländische Interessen fördern, einschließlich der Finanzierung oder Unterstützung solcher Aktivitäten. Es bezeichnet außerdem Empfänger ausländischer Gelder als "Agenten von Ausländern". Bei einem Verstoß gegen das Gesetz drohen Haftstrafen von bis zu 20 Jahren.
In der vergangenen Woche hatte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärt, das Gesetz "ahme" Regelungen nach, die in Russland und verbündeten Staaten verabschiedet wurden. Der Gesetzestext benutze bewusst vage Begriffe, die auf jeden Aktivisten angewendet werden können, der als lästig empfunden wird. Es könne zur "Stilllegung der Zivilgesellschaft" in Uganda genutzt werden.
In Russland war bereits 2012 ein Gesetz über "ausländische Agenten" erlassen worden, das die als solche bezeichneten Menschen dazu zwingt, alle öffentlichen Erklärungen mit ihrer Einstufung zu versehen, um ihre Legitimität zu untergraben. Über die Jahre verschärfte Moskau die zuvor eher symbolischen Regeln. Nun werden Menschen wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz über "ausländische Agenten" strafrechtlich verfolgt - entweder weil sie die erforderlichen Finanzberichte nicht vorgelegt oder sich nicht selbst registriert haben.