Amt legt Akten an Verfassungsschutz nimmt sich AfDler vor
12.02.2020, 21:26 Uhr
Höcke und Kalbitz gehören zu den prominentesten Vertretern des sogenannten Flügels.
(Foto: picture alliance/dpa)
Der rechtsnationale "Flügel" der AfD ist vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Nun beginnt die Behörde, einzelne Abgeordnete der Partei genauer unter die Lupe zu nehmen. Doch nicht alles darf in die Datensammlungen aufgenommen werden.
Der Verfassungsschutz hat damit begonnen, zu mehreren Abgeordneten der AfD Informationen zu sammeln und zu speichern. Wie die "Zeit" berichtet, haben die Verfassungsschützer bisher zu etwa einer Handvoll Mandatsträger der Partei sogenannte Personenakten angelegt. Hintergrund ist die Einstufung des rechtsnationalen "Flügels" als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus. Die beiden bekanntesten Vertreter dieser Strömung sind der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke und Andreas Kalbitz, AfD-Fraktionschef in Brandenburg.
Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder Abgeordnete in den Blick nehmen wollen, sind die Hürden allerdings besonders hoch. Was im Plenum und in den Ausschüssen gesagt wird, darf beispielsweise nicht zur Beurteilung der Betroffenen verwendet werden. Sollte ein Abgeordneter in seinem Bundestagsbüro Mitglieder extremistischer Organisationen empfangen, sieht es aber schon anders aus.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2013 die jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Wer vermutet, er könne ins Visier des Verfassungsschutzes geraten sein, kann bei der Behörde eine Anfrage stellen, um herauszufinden, ob diese eine Akte über ihn führt.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa