Fachleute: Milliarden einsparbarWarken plant Pflicht zur Zweitmeinung vor bestimmten Operationen

Eine Pflicht zur Zweitmeinung allein für Knieprothesen-Operationen könnte dem deutschen Gesundheitssystem Milliarden einsparen, sagen Fachleute. Gesundheitsministerin Warken will diese deshalb schrittweise einführen. Auch für andere OPs soll das gelten.
Wer eine Operation empfohlen bekommt, muss womöglich künftig die Meinung eines zweiten Arztes einholen. Zumindest für bestimmte planbare Eingriffe soll dies gelten. Die Expertenkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sprach kürzlich eine entsprechende Empfehlung aus. Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU gab diese Woche bekannt, den Vorschlag übernehmen zu wollen. Zweitmeinungsverfahren gibt es schon heute, sie sind aber nicht verpflichtend.
Gesetzlich Versicherte haben bereits jetzt bei bestimmten planbaren Operationen Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung. Dies ist aktuell bei 13 Eingriffen der Fall, darunter künstliche Knie- und Hüftprothesen, Herzschrittmacher, Wirbelsäulenoperationen und Schultergelenkspiegelungen. Das Angebot ist freiwillig. Ärztinnen und Ärzte müssen aber gesetzlich auf die Möglichkeit einer zweiten Einschätzung hinweisen. Dies ist in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern festgelegt. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die Richtlinie regelt auch Anforderungen an die zweitmeinenden Ärztinnen und Ärzte.
Mit der zweiten Einschätzung sollen Patientinnen und Patienten "für sich eine gut begründete Entscheidung treffen können", wie es in einem Infoblatt des G-BA heißt. Denn in vielen medizinischen Situationen seien "verschiedene Vorgehensweisen denkbar". Ob ein Eingriff durchgeführt wird oder nicht, bleibt aber immer den Betroffenen überlassen.
"Erhebliches" Einsparpotenzial
Die GKV-Expertenkommission empfiehlt, für bestimmte planbare Eingriffe das Einholen einer zweiten Meinung verpflichtend zu machen. Patientinnen und Patienten sollen damit vor einer vermuteten "Überversorgung" geschützt werden, also vor unnötigen Operationen. Den Fachleuten zufolge gibt es "ein erhebliches Potenzial", solche Eingriffe zu vermeiden.
Sie verweisen dabei auf Erfahrungen einzelner Krankenkassen. So zeigt eine Auswertung der Techniker Krankenkasse: 85 Prozent der empfohlenen Knieprothesen waren nicht notwendig.
Mit rund 250.000 Eingriffen im Jahr gehört der Einsatz eines künstlichen Kniegelenks zu den häufigsten Operationen in deutschen Krankenhäusern. Die Expertenkommission schlägt deshalb vor, dass zuerst von dieser OP Betroffene sich eine Zweitmeinung einholen müssen. Nach einer Evaluation sollen Zweitmeinungen auch bei anderen Operationen verpflichtend werden. Die Entscheidung über den Eingriff bliebe aber bei den Betroffenen.
Einführung "schrittweise" geplant
Dabei könnte kräftig gespart werden: Wird die Zweitmeinung bei Knieprothesen Mitte 2027 verpflichtend, rechnen die Experten bis Jahresende mit 150 Millionen Euro Einsparungen. Weitet man die Pflicht auf weitere Eingriffe aus, könnten ab 2030 sogar jährlich rund 1,2 Milliarden Euro eingespart werden.
Am Dienstag gab Gesundheitsministerin Warken bekannt, drei Viertel der Empfehlungen der GKV-Kommission übernehmen zu wollen - darunter auch die Zweitmeinungsverfahren. Warken sagte, diese sollen "schrittweise" eingeführt werden. Am Donnerstag veröffentlichte das Ministerium einen ersten Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.
Demnach soll der G-BA ab 2027 jährlich mindestens eine Eingriffsart festlegen, für die ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren gilt. Für die erste Operationsart soll dies bis zum 31. März 2027 geregelt werden. Ohne Zweitmeinung könnten diese Eingriffe dann nicht mehr abgerechnet werden. Das Gesundheitsministerium erachtet orthopädische Eingriffe an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter als geeignet für die Zweitmeinungspflicht.