Baden-WürttembergDrähte gegen Mountainbiker - Urteil gegen Jäger in Sicht

Er soll bei Heilbronn Drähte über eine Mountainbike-Strecke gespannt haben und muss sich deswegen vor Gericht verantworten. Am Dienstag könnte ein Urteil gegen den Jäger fallen.
Heilbronn (dpa/lsw) - Er soll Drähte über eine Mountainbike-Strecke gespannt haben, wollte die Radfahrer nach eigenen Angaben damit aber nur abschrecken. Seit mehreren Wochen muss sich ein Jäger deswegen vor dem Landgericht Heilbronn wegen versuchten Mordes verantworten. Am Dienstag (9.30 Uhr) nähert sich der Prozess nun dem Ende. Zunächst sind einer Gerichtssprecherin zufolge die Plädoyers geplant - im Anschluss könnte auch direkt das Urteil fallen.
Der 60-Jährige soll zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den sogenannten Dachstrail gespannt haben, eine bei Mountainbikern beliebte illegale Strecke zwischen Eberstadt und Grantschen (Landkreis Heilbronn). Die ersten Drähte rissen beim Durchfahren - ohne dass jemand verletzt wurde. Dann spannte der Mann ein stabileres Seil, auf 1,20 Meter Höhe, kaum zu sehen.
Ein Mountainbiker bemerkte die Falle rechtzeitig und konnte gerade noch bremsen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist durch den weiteren Versuch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Seit September 2024 ist der Haftbefehl gegen den Jagdpächter außer Vollzug gesetzt - er ist auf freiem Fuß.
Gesetz sorgt immer wieder für Ärger
Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt bereits reumütig gezeigt und die Taten gestanden. Ihm sei es lediglich um eine Abschreckung und um ein Signal gegangen, verteidigte er sich in einer Erklärung, die seine Verteidigerin verlas. Über Jahre habe er sich bemüht, die Nutzung auf legale Weise zu unterbinden. "Leider kam von den Bikern auf all meine Bemühungen hin keine Reaktion", heißt es in dem Statement weiter. Im Gegenteil: Der Trail sei immer intensiver genutzt worden. Dennoch sei es "eine absolut falsche Entscheidung gewesen", die Drähte zu spannen.
Eng verbunden mit dem Konflikt und vielen weiteren Streitfällen rund um das Mountainbiken ist ein seit Jahren geltendes und umstrittenes Gesetz. Denn Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite verbietet - verankert ist dies seit 1995 im Landeswaldgesetz.
Enge Pfade, sogenannte Singletrails, sind damit bis auf wenige Ausnahmen tabu. Für Mountainbiker, die genau solche Wege suchen, ist das ein Graus. Viele fahren auf illegalen Strecken wie dem Dachstrail. Für Waldbesitzer und Jagdpächter bedeutet das: fremde Menschen auf ihrem Grund, die Wild aufschrecken, Schutzgebiete queren und andere Waldnutzer gefährden. Der Konflikt schwelt seit Jahren.