Baden-WürttembergKindstod in "Reichsbürger"-Szene - Rechtsmittel gegen Urteil

Das Horber Amtsgericht hat die Eltern wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Deren Verteidiger gehen dagegen vor. Doch sie sind nicht die Einzigen.
Horb am Neckar (dpa/lsw) - Ein Prozess um den Tod eines Kleinkindes, das die Eltern aus der "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter"-Szene zu lange nicht zum Arzt gebracht haben sollen, geht wohl in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt, teilte das Amtsgericht Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt) mit.
Die Verteidiger beider Angeklagter hätten allgemein Rechtsmittel eingelegt. Sie können noch erklären, ob dies als Berufung oder als Revision gelten soll.
Bei einer Berufung wird das gesamte Verfahren vor dem Landgericht als höherer Instanz erneut beleuchtet. In einem Revisionsverfahren wird nur die rechtliche Würdigung eines Urteils, nicht die Tatsachenfeststellung überprüft.
Gericht: Fürsorgepflicht verletzt
Das Amtsgericht Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt) hatte die Eltern des Zweijährigen vergangene Woche zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr auf Bewährung verurteilt, weil sie den Notarzt für ihr krankes Kind zu spät gerufen hätten. Den Feststellungen nach hatten die bei Prozessbeginn 50 und 44 Jahre alten Deutschen aus ideologischen Gründen das Kind nie ärztlich untersuchen lassen - selbst dann nicht, als es Monate zuvor erhebliche Atemproblemen hatte. Eine chronische Erkrankung hätte da festgestellt werden können.
Aus Sicht des Gerichts haben die beiden ihre elterliche Fürsorgepflicht verletzt. Es verurteilte die Eltern wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und verhängte jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angaben zufolge eine anderthalbjährige Strafe gefordert. Die Verteidiger hätten auf Freisprüche plädiert.
Eltern per Haftbefehl gesucht
Die Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" ist vielfältig. Sie haben gemeinsam, dass sie die Bundesrepublik Deutschland und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnet der Szene in Baden-Württemberg mehr als 4.000 Menschen zu.
Die Angeklagten hatten sich laut dem Gericht in zum Teil umfangreichen Schreiben an verschiedene Behörden in der für diese Szene typischen Art und Weise geäußert.
Das Amtsgericht hatte ursprünglich einen Prozess im April 2025 anberaumt. Zu dem Termin erschienen die Angeklagten trotz Ladung nicht. Da laut dem Gericht eine polizeiliche Vorführung nicht möglich war, erließ es Haftbefehle, um die Anwesenheit der Eltern in der Hauptverhandlung sicherzustellen. Auf dieser Grundlage wurden die beiden vergangenen Monat in Bayern festgenommen, so dass ihnen nun der Prozess gemacht werden konnte.