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Baden-WürttembergMord an Joggerin: Gericht verhandelt zu Sicherungsverwahrung

25.08.2021, 01:49 Uhr
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(Foto: Patrick Seeger/dpa)

Die Tat liegt fast fünf Jahre zurück, das Urteil gut dreieinhalb. Doch das Freiburger Landgericht muss sich noch einmal mit dem Mord an einer Joggerin befassen - auferlegt durch den Bundesgerichtshof.

Freiburg (dpa/lsw) - Nach dem Mord an einer Joggerin in einem Wald am Kaiserstuhl muss das Landgericht Freiburg noch einmal zur Frage der Sicherungsverwahrung des Täters verhandeln. Ab heute (8.30 Uhr) wird es darum gehen, ob der 44-Jährige nach dem Ende seiner Haft im Gefängnis bleiben muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass dieser Punkt beim ersten Urteil 2017 nicht ausreichend begründet worden war, und die Entscheidung zurück an das Landgericht verwiesen. Der Schuldspruch, die lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld blieben davon unberührt, sind also nicht Teil der Verhandlung.

Der Fernfahrer aus Rumänien hatte im Prozess gestanden, sein 27 Jahre altes Opfer im November 2016 in einem Wald in den Weinbergen des 9000-Einwohner-Ortes Endingen vergewaltigt und erschlagen zu haben. Sieben Monate nach der Tat war er in einer Spedition in Endingen festgenommen worden. Die Ermittler waren dem Vater dreier Kinder über die Auswertung von Lkw-Mautdaten auf die Spur gekommen.

Ein Punkt bei der Verhandlung nun wird nach Angaben eines Gerichtssprechers voraussichtlich ein Urteil aus Österreich sein. Das Landgericht Innsbruck hatte den Mann im vergangenen Jahr des Mordes an einer französischen Austauschstudentin 2014 in Kufstein schuldig gesprochen. Da gegen den Mann in Deutschland die Höchststrafe verhängt wurde, folgte kein zusätzliches Strafmaß durch die österreichische Justiz. Der Fernfahrer hatte die Tat bestritten. Eine Entscheidung in Freiburg könnte schon am Donnerstag fallen.

Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug. Zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben.

© dpa-infocom, dpa:210824-99-953025/2

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