Baden-WürttembergTochter getötet – Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung

Ein Vater tötet seine Tochter mit Messerstichen und stumpfer Gewalt. Die Staatsanwaltschaft will ihn in die Psychiatrie bringen – was steckt hinter der Entscheidung?
Bollschweil (dpa/lsw) - Ein Mann, der in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) seine kleine Tochter umgebracht haben soll, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in die Psychiatrie. Die Anklagebehörde beantragte, das Hauptverfahren im sogenannten Sicherungsverfahren zu eröffnen. Laut Gutachten sei der Mann nach vorläufiger Bewertung psychisch krank und möglicherweise nicht vollständig schuldfähig, hieß es in einer Mitteilung. Der Vorwurf lautet auf Mord.
Der 59 Jahre alte Deutsche soll das acht Jahre alte Kind im vergangenen Oktober im Haus seiner Ex-Partnerin getötet haben. Laut Obduktion starb es an stumpfer Gewalt und Verletzungen mit einem Messer. Der mutmaßliche Täter war gegen den Willen seiner Ex-Frau in deren Haus eingedrungen, hatte die Frau und den gemeinsamen Sohn ausgesperrt und die achtjährige Tochter in seine Gewalt gebracht.
Polizei schoss auf Vater
Als die alarmierte Polizei durch ein Fenster massive Gewalt des Vaters gegen das Kind beobachtete, schoss ein Beamter zweimal auf ihn. Ein Schuss traf den Mann im Unterbauch.
Die Ermittlungen gegen den Beamten waren eingestellt worden. Das Kind war bereits tot, als die Polizei in die Wohnung eindrang. Der 59-Jährige war nach der Tat zunächst in U-Haft genommen worden. Inzwischen befindet er sich vorläufig in einer psychiatrischen Klinik.