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Hamburg & Schleswig-HolsteinSeniorinnen zu Boden geschubst - Täter muss Therapie machen

13.02.2026, 17:47 Uhr
Nach-Angriffen-auf-zwei-aeltere-Frauen-ordnet-das-Landgericht-die-Unterbringung-des-Angeklagten-in-einer-psychiatrischen-Klinik-an-setzt-die-Einweisung-aber-zur-Bewaehrung-aus
(Foto: Marcus Brandt/dpa)

Ohne jeden Grund schubst ein Mann zwei ältere Damen zu Boden. Sie verletzten sich schwer. Ein Gericht stellt fest, dass der Täter psychisch krank ist, und ordnet eine Therapie an.

Hamburg (dpa/lno) - Nach Angriffen auf zwei Seniorinnen in Hamburg-Rahlstedt und weiteren Straftaten hat das Landgericht einen Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Die Anordnung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss sich wegen einer paranoiden Schizophrenie und Alkoholsucht behandeln lassen.

Die Beweisaufnahme habe die angeklagten Taten bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Immo Graf. Demnach riss der Beschuldigte am 6. April 2024 einer ihm entgegenkommende Frau den Rollator weg und schubste sie ohne jeden Anlass. Die 87-Jährige stürzte zu Boden und erlitt Prellungen am Hüftgelenk sowie einen Bluterguss.

Am selben Vormittag schubste er eine weitere Seniorin zu Boden. Die 86-Jährige brach sich dabei den Oberarm und erlitt eine Beckenringfraktur. Unmittelbar darauf schlug der Angeklagte nach einem Mann, der gerade von seinem Fahrrad abstieg. Möglicherweise habe der Schlag den Radfahrer verfehlt, sagte Graf.

Angriff auf Polizisten

Als Polizisten mit dem Angeklagten zum Revier fuhren, beleidigte er die Beamten als "Scheißbullen" und drohte, ihnen die Zähne auszuschlagen oder sie zu töten. Er habe versucht, dem neben ihm auf der Rückbank sitzenden Beamten einen Kopfstoß zu versetzen, und ihn dann mit dem Knie am Bein getroffen, erklärte der Richter.

Aus rechtlicher Sicht stellten die Taten Körperverletzungen, Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dar. Der Angeklagte habe jedoch im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt und sei darum freigesprochen worden.

Angeklagter aus schwierigen Verhältnissen

Die Taten hätten aber gezeigt, dass der 37-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, wenn seine Erkrankung nicht behandelt werde. Ein Sturz könne für über 80-jährige Damen schlimme und sogar lebensbedrohliche Folgen haben, sagte Graf. Wie es den beiden Frauen nach der Tat ergangen ist oder ob sie wieder gesund geworden sind, sagte der Richter nicht.

Er deutete an, dass der 37-Jährige in schwierigen Verhältnissen lebt. Der Angeklagte habe einen Betreuer, mit dem er allerdings nicht immer eng zusammengearbeitet habe. Lange Zeit habe er bei seiner Mutter gewohnt, schließlich aber doch eine eigene Wohnung gefunden.

Inzwischen lasse sich der 37-Jährige behandeln, nehme Medikamente und trinke Alkohol "nur noch in untergeordneter Menge", sagte der Richter. Bei Rechtskraft des Urteils muss er alle zwei Wochen im Krankenhaus kontrollieren lassen, ob er regelmäßig seine Medikamente nimmt und alkoholabstinent ist.

Quelle: dpa

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