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Baden-WürttembergWird "Drug Checking" in Baden-Württemberg erlaubt?

07.02.2026, 04:01 Uhr
Mit-handlichen-Tests-koennen-Substanzen-auf-ihre-Zusammensetzung-getestet-werden-wie-hier-bei-einem-Drug-Checking-Projekt-der-Suchthilfe-in-Thueringen
(Foto: Marie Frech/dpa)

Von Karlsruhe aus verbreitet sich eine Warnung vor der gefährlichen Designer-Droge Cychlorphin. "Drug Checking" könnte helfen, Substanzen zu bestimmen. Doch Baden-Württemberg hinkt hier hinterher.

Stuttgart (dpa/lsw) - Während Drogenkonsumenten in anderen Bundesländern Substanzen legal auf ihre tatsächlichen Inhaltsstoffe hin überprüfen lassen können, ist das "Drug Checking" in Baden-Württemberg noch nicht erlaubt. Das Sozialministerium in Stuttgart hat laut einem Sprecher zur Umsetzung einer Bundesregelung einen Entwurf für eine Rechtsverordnung vorgelegt. Diese sei zwischen den Ressorts auf Fachebene abgestimmt.

Aus dem Innenministerium hieß es dazu nur, der Entwurf sei "nach wie vor in der politischen Abstimmung". Mit Blick auf die Landtagswahl am 8. März wird die Zeit knapp, in der die aktuelle Regierung eine Entscheidung treffen könnte.

Weg prinzipiell frei für Modellvorhaben

Im Jahr 2023 hatte der Bundesgesetzgeber den Paragrafen 10b im Betäubungsmittel-Gesetz eingeführt und damit den Weg freigemacht für Modellvorhaben zu sogenannten Substanzanalysen. "Dieses Angebot ermöglicht es Drogenkonsumenten, Substanzen analysieren zu lassen und damit Aufschluss zu bekommen, welche Substanz tatsächlich und in welcher Konzentration darin enthalten ist", erklärte das Sozialministerium.

"Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zur Überlebenssicherung dar, da die auf dem Markt verfügbaren Drogen zunehmend Fremdsubstanzen in für die Konsumierenden nicht kalkulierbarer Konzentration enthalten", so der Sprecher weiter. "Zudem werden durch derartige Angebote viele Drogenkonsumierende erreicht, die bislang keinen Kontakt zum Suchthilfesystem hatten." Zur Umsetzung auf Landesebene ist eine Rechtsverordnung nötig.

Andere Länder haben schon Regelungen getroffen

Im Zusammenhang mit dem Auftauchen einer neuen Designer-Droge namens Cychlorphin hatte unter anderem das Universitätsklinikum Freiburg gefordert, das rechtlich mögliche "Drug Checking" auch in Baden-Württemberg rasch umzusetzen. Cychlorphin wirkt in winzigen Mengen und kann auch schon in geringen Dosen lebensbedrohliche Zustände auslösen. Nach Nachweisen im Raum Karlsruhe warnen etwa Suchtberatungen bundesweit vor der Substanz.

Andere Bundesländer sind schon weiter: In Berlin etwa bietet seit 2023 ein vom Land finanziertes stationäres Drug-Checking-Modellprojekt eine laborgestützte Analyse von psychoaktiven Substanzen für Drogenkonsumierende. Mecklenburg-Vorpommern schaffte 2024 die rechtliche Grundlage für "Drug Checking" beispielsweise auf dem Fusion-Festival. In NRW sind derartige Drogentests in Drogenkonsumräumen erlaubt. In Schleswig-Holstein hat das Gesundheitsministerium kurz vor Weihnachten einen Entwurf vorgelegt.

Quelle: dpa

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