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Berlin & BrandenburgVerwaltungsreform in Berlin – viele Schritte stehen noch aus

07.02.2026, 05:01 Uhr
Die-Berliner-Verwaltung-soll-neu-aufgestellt-werden

Die Berliner Verwaltungsreform ist beschlossen, aber noch nicht umgesetzt. An vielen Stellen geht die Arbeit weiter. Was in den kommenden Monaten noch ansteht und was erst nach der nächsten Wahl.

Berlin (dpa/bb) - Bei der Umsetzung der Verwaltungsreform in Berlin ist noch einiges zu tun. Seit Anfang des Jahres ist das dafür nötige Landesorganisationsgesetz in Kraft. Auch die entsprechenden Änderungen der Landesverfassung gelten inzwischen. So sind Senatsverwaltungen verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bezirke bei Vorhaben, die diese betreffen, frühzeitig einzubeziehen, wie die Senatskanzlei auf dpa-Anfrage mitteilte. Gleichzeitig können sie leichter Verwaltungsvorschriften erlassen.

"Die zahlreichen neuen Regeln und Instrumente müssen nun im Alltag der Berliner Verwaltung ankommen", räumte die Senatskanzlei ein. "Dazu haben wir das Transformationsjahr 2026 ausgerufen." Gleichzeitig geht die Arbeit an dem Reformprojekt insgesamt in den kommenden Monaten weiter, das Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) als Fundament für eine funktionierende Stadt bezeichnet hat.

Welche Schritte stehen als Nächstes an?

Unter anderem steht noch eine überarbeitete Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung aus. Der Entwurf wird derzeit im Senat beraten. Das angekündigte Konnexitäts-Ausführungsgesetz soll in den nächsten Wochen dort beschlossen werden. Konnexität meint, dass der Senat für Aufgaben der Bezirke auch das nötige Geld zur Verfügung stellen muss.

Den Gesetzentwurf haben sich die verschiedenen Senatsverwaltungen bereits angesehen. Die Finanzverwaltung wertet nun die Rückmeldungen aus. Das Ziel ist, das Gesetz im Abgeordnetenhaus noch vor der Sommerpause zu beschließen.

Wie ist der Stand bei der Einigungsstelle?

Die lange diskutierte Einigungsstelle im Fall von Streit zwischen Senat und Bezirken lässt noch auf sich warten. Das Landesorganisationsgesetz sieht vor, dass sie jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode eingesetzt wird - also zum ersten Mal im Herbst oder Winter 2026 nach der Abgeordnetenhauswahl. Die noch notwendigen Arbeiten, um die Rahmenbedingungen dafür sollen voraussichtlich im März beginnen.

Ist geklärt, welche Verwaltung welche Aufgaben übernimmt?

Zum Kern der Reform gehört, klar zu regeln, welche Aufgaben die Verwaltung hat und wer für welche Aufgaben zuständig ist. Das soll in einem Katalog aufgelistet werden. Aktuell sind der Senatskanzlei zufolge fast alle der rund 2.000 Aufgaben fertig beschrieben. "Wir gehen im Moment davon aus, dass die Übertragung des Katalogs in die Rechtsverordnung noch im Februar abgeschlossen werden kann", so die Senatskanzlei.

Unter anderem muss anschließend der Rat der Bürgermeister der Vorlage noch zustimmen, bevor sich der Senat damit ein letztes Mal befasst. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Rechtsverordnung im Mai dem Abgeordnetenhaus übermittelt wird. Das Parlament muss ihr zustimmen, das kann aber auch durch das Verstreichenlassen einer dreiwöchigen sogenannten Verschweigefrist passieren. Danach soll der Katalog als Datenbank öffentlich einsehbar sein.

Wie viele Aufgaben sind es jetzt?

Bei der Aufgabenerhebung wurde der Katalog von ursprünglich knapp 4.500 Einträgen auf 2.000 Aufgaben verringert. Erreicht wurde das der Senatskanzlei zufolge vor allem durch bessere Beschreibungen und die Streichung von Dopplungen sowie unklaren Formulierungen. "Es sind keine Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger gestrichen worden."

Ob bestimmte Aufgaben wegfallen können oder besser anderswo wahrgenommen werden sollten – das sollen künftig die Senatsverwaltungen regelmäßig auf Basis des Aufgabenkataloges überprüfen.

Quelle: dpa

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