BayernEigentümer will Abriss: Rechtsstreit um Münchner Baudenkmal

München (dpa/lby) - Wann gilt ein Haus als Denkmal - und wann nicht? Über diese Frage streitet am Montag der Eigentümer eines Wohnhauses mit der Stadt München vor dem Verwaltungsgericht. Der Kläger möchte das in den Jahren 1928 und 1929 errichtete Haus in der Königinstraße am Englischen Garten abreißen lassen.
Aus denkmalrechtlichen Gründen hatte ihm die Stadt die erforderliche Erlaubnis nicht erteilt. Das Gericht muss nun bei einem Ortstermin und einer Verhandlung im Gerichtssaal prüfen, ob das Gebäude wegen einer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung tatsächlich als Denkmal gilt.
In einem ähnlichen Verfahren am selben Tag klagt ein Unternehmen gegen die Stadt, weil es ein Haus in Schwabing aufstocken und mit Balkons versehen will. Auch hier steht nach Auffassung der Behörden der Denkmalschutz im Weg.