BayernMehr Geld für Ärzte auf dem Land

Der Bedarf ist hoch, Termine sind umkämpft. Um die ärztliche Versorgung auf dem Land weiter zu verbessern, will Bayern noch mehr Geld an Ärzte zahlen, die sich in kleinen Kommunen niederlassen.
München (dpa/lby) - Mit zusätzlichen Prämien will die bayerische Staatsregierung künftig noch mehr Ärztinnen und Ärzte von einer Praxiseröffnung auf dem Land überzeugen. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) will die Landarztprämie erweitern, um Anreize zu schaffen, die die medizinische Versorgung auf dem Land sicherstellen sollen. Zu den bisherigen maximal 60.000 Euro können noch weitere Prämien hinzukommen – bis zu 150.000 Euro insgesamt können Ärztinnen und Ärzte für eine Praxiseröffnung in besonders strukturschwachen Regionen mit einem drohenden oder bereits bestehenden Ärztemangel erhalten.
Prämie soll an Versorgungsbedarf angepasst werden
Die Prämie gibt es, wenn sich ein Mediziner oder eine Medizinerin mit eigener Praxis in einer Kommune mit weniger als 20.000 Einwohnern niederlässt. Seit der Einführung im Jahr 2012 wurden so über 1.500 Ärztinnen und Ärzte mit einem Gesamtförderungsvolumen von rund 63 Millionen Euro unterstützt.
Neben dem Geld, das vom Land kommt, gibt es noch eine Prämie der kassenärztlichen Vereinigung in Höhe von maximal 90.000 Euro. Jetzt sollen beide Prämien nebeneinander ausgezahlt werden können, und zwar in Regionen mit besonders hohem Versorgungsbedarf. Bisher wurde bereits erhaltenes Geld angerechnet. Insgesamt kann eine Niederlassung in einer solchen Region also mit bis zu 150.000 Euro gefördert werden. Zudem können Antragsteller zukünftig bei Eröffnung von weiteren Standorten mehrfach gefördert werden.
Zusätzlich: Mobilitätsprämie und Team-Up-Prämie
Gerlach will noch weitere Prämien auf den Weg bringen: Die Mobilitätsprämie, eine einmalige Zahlung von 10.000 Euro, soll für die Ausstattung nicht ärztlicher Fachkräfte eingesetzt werden. Als Beispiel nannte Gerlach Kraftfahrzeuge und medizinische Tele-Rucksäcke. Die Team-Up-Prämie in Höhe von 2.000 Euro kann für Weiterbildungen von Medizinischen Fachangestellten genutzt werden.
Weitere Stellschrauben seien Stipendienprogramme für Medizinstudierende, die Landarztquote und eine Priorisierung der Anerkennungsverfahren von ausländischen Ausbildungen, wenn die Medizinerinnen und Mediziner sich für einen bestimmten Zeitraum in einem schlecht versorgten Gebiet niederlassen.