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BayernProzess um Tod nach Kampfsport-Tritt in München

03.02.2026, 15:52 Uhr
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(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Nach einem Tritt gegen seinen Kopf im Alten Botanischen Garten stirbt ein 57-Jähriger. Warum das Gericht neben Mord auch andere Straftatbestände prüft und wie es zum neuen Prozess kam.

München (dpa/lby) - Ein Mann stirbt nach einem Fußtritt gegen seinen Kopf mitten im Alten Botanischen Garten in München - ist die Tat als heimtückischer Mord zu werten? Mit dieser Frage muss sich das Landgericht München I auseinandersetzen. Ein 31-Jähriger ist wegen Mordes angeklagt. Doch das Gericht bringt noch zwei andere Straftaten ins Spiel. Es spreche auch viel für eine Körperverletzung mit Todesfolge oder Tötung durch Unterlassen, sagte die Vorsitzende Richterin Nina Prantl. Das müsse man sich in Ruhe ansehen. Im Verfahren sind noch sieben weitere Verhandlungstage angesetzt.

Kampfsport-Tritt gegen den Kopf

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte das spätere Opfer den Angeklagten und drei seiner Begleiter an jenem Vormittag im September 2024 um Tabak gebeten. Dabei soll es zum Streit gekommen sein, das Opfer soll die anderen Männer gefilmt haben. Daraufhin soll der aus Polen stammende Angeklagte unvermittelt und mit voller Wucht dem 57-Jährigen einen Tritt ins Gesicht verpasst haben. Die Anklage spricht von einem "Roundhouse-Kick", bekannt aus dem Kampfsport.

Das Opfer sei zu Boden gefallen, mit dem Kopf auf das Pflaster aufgeschlagen und reglos liegengeblieben, heißt es in der Anklage. Unbeteiligte hätten den Notruf gewählt, der Schwerverletzte sei unter laufender Reanimation ins Krankenhaus gebracht worden, dort aber bald darauf gestorben.

Videoaufnahmen zeigen, wie die Gruppe rund um den Angeklagten nach dem Sturz des Opfers auf die Erde erst mal nur dasitzt, bis sich schließlich Passanten nähern.

Neuauflage nach geplatztem Prozess

Es ist die Neuauflage eines Verfahrens, das eigentlich bereits im November begonnen hatte, aber wegen Befangenheit des Vorsitzenden Richters platzte. Eine Äußerung des Vorsitzenden konnte "den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen", begründete das Landgericht München I.

Es ging dabei um eine Äußerung während der schleppenden Vernehmung eines aus Somalia stammenden Zeugen. Der Richter hatte erklärt: "Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen." US-Präsident Donald Trump hatte Menschen aus Somalia zuvor als "Müll" beschimpft.

Quelle: dpa

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