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BayernRechte Parolen nach AfD-Parteitag - Prozess ausgesetzt

21.04.2026, 13:27 Uhr
Die-Beschuldigten-mit-ihren-Anwaelten-im-Saal-des-Amtsgerichtes-Schwabach

Nach einem AfD-Parteitag im Jahr 2024 sollen Männer rechtsgerichtete Parolen gegrölt haben. Die Verteidiger bringen den Prozess erst einmal zum Einsturz.

Schwabach (dpa/lby) - Mit einer Verzögerungsstrategie haben die Verteidiger von fünf jungen Männern aus dem AfD-Umfeld einen Prozess unter anderem wegen Volksverhetzung am Amtsgericht Schwabach zunächst zum Abbruch gebracht. Die auf zwei Tage angesetzte Hauptverhandlung war bereits am ersten Tag wiederholt ins Stocken geraten, weil die Anwälte einen Antrag nach dem anderen stellten und es immer wieder zu Prozesspausen kam.

Am zweiten Tag zögerte sich die Vernehmung von Zeugen ebenfalls so lange hin, dass Richter Dirk Kubina keine andere Möglichkeit sah, als weitere Verhandlungstage auszusetzen. Da sich die Verteidiger nicht auf einen gemeinsamen Termin binnen 21 Tagen einigen konnten, muss die gesamte Hauptverhandlung nun - mit ausreichend zeitlichem Vorlauf - neu aufgerollt werden.

Fünf Beschuldigte

Vor Gericht stehen noch fünf Männer, die am Rande eines Parteitages der AfD im Januar 2024 in Greding rassistische Parolen gerufen haben sollen. Unter den Beschuldigten sind auch zwei Kommunalpolitiker der AfD - ein Kreisrat und ein Bürgermeisterkandidat, beide aus dem Regierungsbezirk Schwaben. Das Verfahren gegen einen sechsten Beschuldigten wurde wegen dessen Gesundheitszustand abgetrennt. Weil zwei der Beschuldigten zum fraglichen Zeitpunkt erst 19 Jahre alt waren, findet die Verhandlung vor dem Jugendrichter statt.

Gegen die Beschuldigten waren Strafbefehle ergangen, die Geldstrafen von bis zu 6.000 Euro zum Inhalt hatten. Da sie dies nicht akzeptierten, kommt es zur mündlichen Verhandlung. Den Strafbefehlen zufolge sollen die Männer in einer Gredinger Diskothek nach Verlassen des Parteitages unter anderem zur Melodie des Liedes "L'amour Toujours" von Gigi D'Agostino den Refrain mit dem Text "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" gegrölt haben. Der Text war auf im Gerichtssaal abgespielten Videosequenzen deutlich zu hören. Einer soll zudem den Hitlergruß gezeigt haben.

Anwälte aus dem rechtsextremen Umfeld

Die Verteidiger machten deutlich, es sei nicht nachzuweisen, dass ihre jeweiligen Mandanten tatsächlich das umgedichtete Lied und damit die fragliche Parole gesungen hätten. Die Anwälte stammen allesamt selbst aus dem rechtsextremen Spektrum. Sie werden Organisationen wie dem III. Weg, der Wiking-Jugend und der NPD-Nachfolgeorganisation "Die Heimat" zugerechnet.

Quelle: dpa

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