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BayernVerfassungsgerichtshof muss Ladenschlussgesetz überprüfen

16.01.2026, 13:26 Uhr
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Bayern hat bundesweit mit die strengsten Ladenschluss-Regeln. Die Koalition hatte sich nur auf gewisse Lockerungen verständigt. Das ist manchen aber bereits zu viel. Nun gibt es juristischen Streit.

München (dpa/lby) - Die moderaten Lockerungen im bayerischen Ladenschlussgesetz müssen vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Sieben Klägerinnen und Kläger, unter anderem die Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), von Verdi und der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), haben nach eigenen Angaben Popularklage gegen die Regelungen eingereicht. Das Gericht bestätigte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Klage.

Die Popularklage richtet sich laut Mitteilung insbesondere gegen die sogenannten digitalen Kleinstsupermärkte ohne Personal, die nun durchgängig öffnen dürfen, auch sonntags. Aber auch gegen die erlaubten Ladenöffnungen in mehreren hundert Tourismusorten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen. Das neue bayerische Ladenschlussgesetz ist seit Sommer 2025 in Kraft.

"Angriff auf wesentliche Grundrechte"

Die Ausnahmen im Ladenschlussgesetz seien ein Angriff auf wesentliche Grundrechte der Bayerischen Verfassung: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz von Ehe und Familie sowie die Koalitionsfreiheit, hieß es in der Mitteilung der sieben Kläger.

"Wer den Sonntag aufweicht, greift direkt in das Leben der Beschäftigten ein. Das neue Ladenschlussgesetz fördert eine Ausweitung von Sonntagsarbeit, schwächt bewährte Schutzmechanismen und verschärft soziale Ungleichheiten - insbesondere für Frauen, Teilzeitkräfte und Menschen mit familiären Verpflichtungen", sagte der DGB-Landesvorsitzende Bernhard Stiedl. Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens sagte, die "dramatische Deregulierung des Ladenschlussgesetzes" verschlechtere die ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen im Einzelhandel massiv. Und KAB-Landespräses Michael Wagner kritisierte: "Ausgerechnet eine christliche Regierungspartei greift im neuen Ladenschlussgesetz in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß die verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe in Bayern an."

Ladenschlussgesetz gilt seit August 2025

Grundsätzlich ist Bayern als einziges Bundesland neben dem Saarland bei seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20.00 Uhr geblieben. Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden wie bisher maximal viermal pro Jahr zugelassen – aber nur anlassbezogen, also etwa anlässlich eines Marktes, einer Messe oder einer ähnlichen Veranstaltung. Hier gab es keine Änderungen.

Es gibt aber eine Ausnahme für digitale Kleinstsupermärkte: In derartigen Mini-Märkten, mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche und ohne Personal, müssen sich Kunden ihre Waren selber entnehmen und zum Beispiel an Selbst-Scanner-Kassen bezahlen. Grundsätzlich kann dort das volle Sortiment angeboten werden. Neu ist, dass diese Kleinstsupermärkte künftig generell durchgängig - also auch sonntags - geöffnet haben dürfen, rund um die Uhr. Den konkreten zeitlichen Rahmen für die Sonntagsöffnungen sollen die jeweiligen Gemeinden festlegen. Es sollen aber mindestens acht Stunden sein.

Etwa 500 von gut 2.000 bayerischen Gemeinden sind zudem in einer Liste als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte genannt. Dort ist an 40 Sonn- und Feiertagen der Verkauf eines vorgegebenen Warensortiments möglich, worunter "touristisch relevante Warengruppen und Lebensmittel, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind", fallen. Beim Sortiment gab es eine Lockerung: Es braucht künftig nicht einen Bezug zum Ort, sondern zur Region.

Bis Sommer 2025 galt in Bayern ein Bundesgesetz über den Ladenschluss aus dem Jahr 1956. Die kleinen Lockerungen, die CSU und Freie Wähler ermöglichen wollten, machten aber ein eigenes bayerisches Gesetz notwendig.

Quelle: dpa

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