BayernVerurteilter Holocaustleugner erneut vor Gericht

YouTube hatte ihn nach mehreren Strafverfahren gesperrt – danach soll der 71-Jährige auf Telegram weiter antisemitische Hetze und Gewaltaufrufe verbreitet haben. Jetzt steht er wieder vor Gericht.
München (dpa/lby) - Er soll den Holocaust als "groteskes Märchen" bezeichnet und behauptet haben, dass hinter dem Anschlag auf das World Trade Center und hinter der Corona-Pandemie jüdische Angriffe steckten. Außerdem rief er laut Anklage zum Mord an Juden auf. Vor dem Landgericht München II hat ein neuer Prozess gegen einen verurteilten Holocaust-Leugner begonnen.
Das 71-Jährige aus Tutzing soll – seitdem YouTube ihn wegen vorheriger Strafverfahren und einschlägiger Verurteilungen gesperrt hat – auf Plattformen wie Telegram Verschwörungsmythen verbreiten und den Mord an sechs Millionen Juden durch das Nazi-Regime leugnen und gleichzeitig auch tödliche Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens befürwortet und sogar gefordert haben.
Angeklagter zeigte Hitlergruß – Hände gefesselt
In der seitenlangen Anklage sind Gewaltaufrufe, brutale, antisemitische Beschimpfungen und Verschwörungsmythen aufgelistet, die der Mann verbreitet haben soll. Immer wieder nickt der 71-Jährige, wenn seine Zitate vorgelesen werden, oder er reckt den Daumen in die Höhe – zumindest so weit es geht. Die Hände des Mannes, der auch immer wieder den Hitlergruß gezeigt haben soll, sind mit Handschellen an einem Gürtel befestigt.
In seinem Podcast hatte er laut Anklage dazu aufgefordert, Juden zu jagen und zu "neutralisieren". Er sagte demnach, sie "verdienen es nicht, am Leben zu bleiben", begrüßte es, sie "aufzuspüren und zu töten" und forderte "die totale Ausrottung". Den Holocaust habe er als Aberglauben bezeichnet – und gleichzeitig bedauert, dass bei dem historischen belegten Massenmord nicht alle Juden getötet wurden.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem 71-Jährigen, der die Verhandlung auch nutzte, um seine kruden Theorien zu verbreiten und von einer "Inquisition" gegen ihn zu sprechen, unter anderem Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in Dutzenden Fällen vor. Das Gericht hat zehn Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte damit am 21. Oktober gesprochen werden.