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Berlin & BrandenburgAlkoholverbot auf allen Bahnhöfen - was gilt in Berlin?

21.07.2026, 14:01 Uhr
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(Foto: Sophia Weimer/dpa)

Am Bahnhof Zoo und Ostbahnhof gilt das Alkoholverbot schon – ab Oktober trifft es alle Berliner Bahnhöfe. Was das für die S-Bahnhöfe und Vorplätze bedeutet.

Berlin (dpa/bb) - Die Deutsche Bahn plant ein Alkoholverbot in allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland. Dieses Verbot soll ab Mitte Oktober für alle Bahnsteige und Bahnhofshallen außerhalb der Gastronomiebereiche gelten. Erreicht werden soll so mehr "Ordnung und Sicherheit" auf den Bahnhöfen und in Zügen, hieß es. Die Einhaltung des Verbots werde von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht.

Bislang gilt ein solches Verbot vor allem in großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Gute Erfahrungen machte die Bahn nach eigenen Angaben im Hauptbahnhof Hamburg. Nach dem Verbot ab April 2024, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück.

Wie sind die Regelungen in den Berliner Bahnhöfen der Bahn?

In Berlin war das Trinken von Alkohol in den Bahnhöfen erlaubt - ab dem 1. Mai wurde allerdings ein Verbot zunächst für den Bahnhof Zoo und den Ostbahnhof eingeführt. Untersagt ist seitdem der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen solcher Getränke in geöffneten Behältern. Auch dabei ging es um mehr Sauberkeit und ein besseres Sicherheitsempfinden der Reisenden. Bei Verstößen drohen Hausverweise, Hausverbote und bei Wiederholungen eine Anzeige.

Das nun angekündigte Verbot von Alkohol für ganz Deutschland soll dann auch in den anderen großen Bahnhöfen in Berlin gelten.

Betrifft das Verbot auch die S-Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg?

168 S-Bahnhöfe gibt es laut Bahn im Berliner Stadtgebiet und im Brandenburger Umland. Auch dort ist künftig das Trinken von Alkohol in den Gebäuden und auf den Bahnsteigen untersagt, wie S-Bahnsprecher Andreas Friedrich sagte.

Was gilt innerhalb der Züge?

In den Zügen der Bahn – Fernzüge, Regionalzüge und S-Bahnen - gilt kein generelles Alkoholverbot. Aber nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), ist es verboten, "die Verkehrsmittel mit offenen Speisen und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren".

Zudem heißt es in den Bestimmungen: "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen." Besonders gelte das auch für "Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen".

Gibt es auch ein Verbot von Alkohol für die Bahnhofsvorplätze?

Das sei bei jedem Bahnhof anders, sagte der Bahn-Sprecher und müsse genau betrachtet werden. Wenn der Weg oder Platz vor dem Bahnhof zum Bereich der Bahn gehöre, gelte dort auch das Verbot. So gibt es etwa am Hauptbahnhof und Ostbahnhof teils überdachte Vorplätze, die zum Gelände des Bahnhofs gehören.

Wie ist es mit der U-Bahn?

In den U-Bahnhöfen der BVG gibt es zunächst weiterhin kein explizites Verbot von Alkohol. Für die U-Bahnen, Trams und Busse gilt die Regelung des gemeinsamen Verbundes VBB zur Gefahr für Sicherheit und Ordnung und dem Verbot der offenen Getränke während der Fahrt. "Unsere Mitarbeitenden setzen die geltenden Regeln konsequent und zugleich mit Augenmaß durch", sagte eine BVG-Sprecherin

Wie werden die Regelungen in den gemeinsamen Bahnhöfen von Deutscher Bahn und BVG sein?

Es gibt mehr als 20 gemeinsame Bahnhöfe, in denen U-Bahnen, S-Bahnen und zum Teil auch Regionalzüge und Fernzüge halten, etwa Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Zoo, Friedrichstraße, Warschauer Straße und viele weitere. Dort sind die Zuständigkeiten aufgeteilt, auch wegen der Vermietung von Geschäften und der Aufteilung für den Wachschutz und die Bundes- bzw. Landespolizei.

Meist gehört der oberirdische Bereich zur Bahn und der unterirdische zur BVG, etwa am Alexanderplatz und in der Friedrichstraße. Wo auch die U-Bahn oberirdisch unterwegs ist wie an der Warschauer Straße oder die Bahn unterirdisch wie im Hauptbahnhof, liegen die Bereiche räumlich getrennt nebeneinander.

Konkret bedeutet das: In den Bahnhöfen der Bahn ist das Trinken von Alkohol demnächst verboten. In den U-Bahnhöfen ist es weiterhin erlaubt. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, wenn Menschen zum Beispiel in den Nächten am Wochenende mit Bierflaschen in der Hand von der U-Bahn in die S-Bahn wechseln, muss sich noch zeigen.

Wird die BVG dem Beispiel der Bahn folgen?

Die BVG teilte mit, sie entwickle ihre Sicherheits- und Sauberkeitsmaßnahmen kontinuierlich weiter. Neue Ansätze würden gezielt in Pilotprojekten getestet. "Deshalb beobachten wir auch die aktuellen Entwicklungen rund um das Alkoholverbot genau und stehen dazu im engen Austausch mit unseren Partnern."

Quelle: dpa

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