Berlin & BrandenburgBeauftragte gegen Pläne für Charité-Datenbank

Brandbrief an das Parlament: Warum Berlins oberste Datenschützerin die Pläne für eine Gesundheitsdatenbank an der Charité für riskant hält und eine umfassende Überarbeitung fordert.
Berlin (dpa/bb) - Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat erhebliche Bedenken gegen Pläne für eine Gesundheitsdatenbank an der Charité. Ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU und SPD sei "in seiner derzeitigen Form unklar und unverständlich", schreibt die Beauftragte in einem Brandbrief an das Abgeordnetenhaus, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Auch fehle eine Begründung, warum ein solches Vorhaben, für das offenbar Daten von Charité-Patienten verwendet werden sollen, überhaupt notwendig sei.
Kamp empfiehlt Überarbeitung
Aus der geplanten Vorschrift werde nicht klar, welche - womöglich auch personenbezogenen - Daten zu welchem Zweck gesammelt werden sollen und wie sie anonymisiert werden sollen, kritisiert Kamp. Der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form ermögliche eine "staatenübergreifende Nutzung", also eine Übermittlung oder Offenlegung der erhobenen Gesundheitsdaten an Dritte außerhalb Deutschlands oder der EU.
"Ich empfehle daher dringend, die Vorschrift erheblich zu überarbeiten", so Kamp. "Dabei wäre es zunächst erforderlich, die mit der Errichtung der Gesundheitsdatenbank verfolgten Zwecke klarzustellen, und dabei auch zu überprüfen, ob die Vorschrift vor dem Hintergrund bereits bestehender gesetzlicher Regelungen überhaupt notwendig ist."
Parlament beteiligt Datenschutzbeauftragte nicht
Kamp kritisiert in dem Zusammenhang auch, dass sie entgegen gesetzlicher Vorgaben bisher vom Parlament nicht zum Gesetzesentwurf angehört worden sei. "Obwohl die mit der Vorschrift vorgesehene Errichtung einer zentralen Gesundheitsdatenbank auch die Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten und damit besonders sensible Bereiche der personenbezogenen Datenverarbeitung betrifft."
Irritierend sei, dass eine Beteiligung ihrer Behörde auch im weiteren Verfahren bis zur Beschlussfassung im Parlament nicht mehr vorgesehen sei.
Im Gesetzentwurf heißt es: "Die Charité wird ermächtigt, eine zentrale Datenbank mit nicht personenbezogenen Gesundheitsdaten zu errichten (...)." Diese diene der Förderung von Forschung, Innovation, Lehre und dem Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nutzen soll die Datenbank demnach zum Beispiel Forscher und Studenten.