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Berlin & BrandenburgErneut deutlich mehr Klagen von Fluggästen in Brandenburg

15.03.2026, 05:26 Uhr
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Die Urlaubsfreude ist groß – doch dann hebt der Flieger erst mit stundenlanger Verspätung ab oder fällt ganz aus. Airlines und Reisende streiten oft um Entschädigung. Für die Justiz eine Belastung.

Berlin/Königs Wusterhausen (dpa/bb) - Klagen von Passagieren wegen verspäteter oder stornierter Flüge werden für das Amtsgericht Wusterhausen zunehmend zur Herausforderung. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Entschädigungsklagen von Reisenden weiter und lag nach Gerichtsangaben bei 19.239 – das waren rund 5.000 Fälle mehr als im Jahr 2024.

Bei dem für den Hauptstadtflughafen BER zuständigen Amtsgericht machen die Klagen Reisender inzwischen 93 Prozent aller Zivilklagen aus. "Die steigenden Eingangszahlen stellen das Amtsgericht Königs Wusterhausen dauerhaft vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich des Personalbedarfs", sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Im bundesweiten Vergleich landete das Gericht in Brandenburg nach Zahlen des Deutschen Richterbundes für 2025 auf Platz drei. An der Spitze lag demnach das Amtsgericht Köln mit 22.491 Verfahren (2024: knapp 41.300), gefolgt vom Amtsgericht Frankfurt mit 19.374 Klagen (2024: rund 16.000 Fälle).

Bundesweit mehr als 121.000 Klagen

Insgesamt gab es nach den Angaben bei den 19 Gerichten an Standorten mit größeren Flughäfen in Deutschland im vergangenen Jahr mehr als 121.000 Entschädigungsfälle von Reisenden. Das waren 44 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor, wie es hieß. Im Vergleich zum Jahr 2025 ging die Anzahl der Verfahren allerdings um fast 10.000 zurück. Nach Einschätzung des Richterbundes liegt dies daran, dass es beim Amtsgericht Köln deutlich weniger Klagen gab.

Fluggäste oder Portale haben nach Justizangaben die Wahl, ob sie am Sitz der Gesellschaft oder am Abflugort vor Gericht ziehen. Zunehmend nutzen Menschen Portale, um ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen können.

Nicht genug KI-Unterstützung

Die Justiz ist aus Sicht des Richterbundes dafür nicht ausreichend gewappnet. "KI-gestützte Richterassistenzsysteme, die eine schnellere Bearbeitung dieser gleichförmigen Massenfälle ermöglichen, befinden sich weiterhin in der Testphase", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Beim Gericht Königs Wusterhausen wird die KI-Anwendung "Kai" seit Februar 2025 eingesetzt. Sie ist auf die Analyse von Massenverfahren von Fluggastrechten ausgerichtet. Das Tool stelle Informationen schneller zur Verfügung, erklärte der Gerichtssprecher. "Aufgaben und Prüfungspflicht der Richter" ersetze es nicht, betonte er.

Quelle: dpa

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