Berlin & BrandenburgJustizsenatorin stoppt Bewerberauswahl - Kritik wächst

Die Justizsenatorin hält die Praxis, Bewerber mit Migrationshintergrund zu bevorzugen, für verfassungswidrig. Sie greift in ein Auswahlverfahren ein. Der Fall beschäftigt nicht nur ein Gericht.
Berlin (dpa/bb) - Der Umgang von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) mit dem Partizipationsgesetz soll Thema im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses werden. Dem Gremium liegen entsprechende Anträge der Fraktionen von Linke, AfD und Grünen für die nächste Sitzung am 25. März vor, wie dpa erfuhr. Zuvor will der Grünen-Abgeordnete Sebastian Walter das Thema bereits im Ausschuss für Integration und Gleichstellung ansprechen.
Badenberg hatte Bedenken gegen die Berliner Praxis geäußert, Bewerber mit Migrationshintergrund für Stellen im Landesdienst zu bevorzugen. Sie hält dieses Vorgehen für verfassungswidrig. Die CDU-Politikerin stützt sich auf eine Einschätzung der Fachabteilung ihres Hauses sowie ein Gutachten von externen Experten. In der Folge stoppte sie das bisherige Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
Dies hatte laut "Tagesspiegel" in der Praxis bereits Folgen: Badenberg griff im Herbst 2025 in ein inhaltlich abgeschlossenes Auswahlverfahren ein und verhinderte die Einstellung zweier Bewerberinnen mit Migrationshintergrund. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Politikers Walter, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Eingriff von Senatorin
Danach hatten beide Bewerberinnen eine positive Vorabmitteilung erhalten, dass sie als Staatsanwältinnen auf Probe eingestellt werden würden – vorbehaltlich der Zustimmung der Justizsenatorin. Das ist in der Regel eine Formalie. In diesem Fall nicht. "Eine Einstellung der beiden Bewerberinnen konnte unter Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese nicht erfolgen", heißt es in der Antwort der Justizverwaltung.
In der Folge wurden die beiden Bewerberinnen mit Migrationshintergrund nicht eingestellt. Von fünf Stellen wurden am Ende nur zwei besetzt. Eine Bewerberin hatte ihre Bewerbung selbst zurückgenommen.
Bewerberin zieht vor Gericht
Eine der betroffenen Frauen zog vor Gericht. Dem Verwaltungsgericht Berlin liegt ein Eilantrag vor, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Ziel sei eine vorläufige Einstellung in den Probedienst der Staatsanwaltschaft. Die Justizverwaltung wollte sich dazu nicht äußern.
Kritik kommt vom Gesamtstaatsanwaltsrat, einer Art Personalrat: "Dieses Ergebnis können wir so nicht akzeptieren, zumal uns die Gründe dafür nicht vermittelt werden konnten und sich auch sonst nicht erhellen", zitiert der "Tagesspiegel" aus einem Schreiben an die Justizverwaltung.
Aus Sicht des Grünen-Abgeordneten Walter schwächt Badenberg die Justiz. Die "willkürlichen Auslegung von Recht und Gesetz" habe praktische Konsequenzen für die Staatsanwaltschaft, die mit Blick auf den demografischen Wandel mehr Personal einstellen müsse.
Wie ist die Haltung von Kiziltepe?
Walter kündigte an, in der Sitzung des Ausschusses für Integration und Gleichstellung am Donnerstag die fachlich für das Gesetz zuständige Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD) zu fragen, wie sie zu den Aussagen Badenbergs steht.
Das Partizipationsgesetz wurde im Sommer 2021 beschlossen. Ziel ist, den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Behörden zu erhöhen. Unter anderem sollen dafür bei der Stellenbesetzung Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund besonders berücksichtigt werden.