Berlin & BrandenburgBerliner Beamte müssen auf Nachzahlung noch warten

Viele Landesbeamte in Berlin hoffen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu ihrer Besoldung auf Nachzahlungen. Doch der genaue Zeitplan dafür ist offen.
Berlin (dpa/bb) - Gut ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung ist noch offen, wann betroffene Landesbeschäftigte Nachzahlungen erhalten. "Der Senat von Berlin hat ein starkes Interesse, so schnell wie möglich die entsprechenden Regelungen zu einem Reparaturgesetz fertigzustellen", heißt es in einer Antwort der Finanzverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD. Momentan werde der Gesetzentwurf aber noch erarbeitet.
"Wann dieser fertiggestellt werden kann, ist derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar, so dass keine validen Zeit- und Inhaltsangaben zum weiteren Verfahrensablauf gemacht werden können", erklärte die Finanzverwaltung in der Antwort, über die zuerst die "Berliner Morgenpost" berichtete. Man wolle den Gesetzentwurf schnellstmöglich in das Abgeordnetenhaus einbringen, um eine "zügige Reparaturzahlung" an die anspruchsberechtigten Personen zu ermöglichen, wurde betont.
Verfassungsgericht kippte Berliner Regelung
Mitte September 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Land Berlin Beamtinnen und Beamte teils jahrelang zu schlecht bezahlt hat. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren demnach von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Land muss bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen seit 2015 einen Rahmen definiert, ab wann Beamtenbezüge in den Ländern nicht mehr "amtsangemessen" sind. Verglichen werden dabei die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, der Verbraucherpreisindex und der Nominallohnindex des jeweiligen Bundeslandes. Die Besoldung soll zudem mindestens 15 Prozent über der staatlichen Grundsicherung liegen. Aus Sicht des Gerichts sprengte Berlin diesen Rahmen aber über mehrere Jahre in mehreren Besoldungsgruppen.
Nachzahlung nur bei Widerspruch
Nachzahlungen sollen nun diejenigen Berliner Beamten erhalten, die in den fraglichen Jahren Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben. Aus der Antwort der Finanzverwaltung auf die parlamentarische Anfrage geht hervor, dass 2008 bis 2024 "insgesamt ca. 100.000 plus x" Dienstkräfte Widerspruch einlegten. Die detaillierten Auswertungen zu den Zahlen dauerten noch an. Ein Mensch kann das mehrfach getan haben.
Laut Finanzverwaltung ist für die Nachzahlungen mit Kosten von knapp 500 Millionen Euro zu rechnen. Dazu sei eine Versorgungsrücklage gebildet worden. Die Kosten für generelle Besoldungsanpassungen über die Nachzahlungen hinaus könnten derzeit noch nicht genau beziffert werden, so das Haus von Finanzsenator Stefan Evers (CDU).