Berlin & BrandenburgFeiern auf dem Wasser: Polizei kündigt strenge Kontrollen an

Am Himmelfahrtstag kontrolliert die Wasserschutzpolizei verstärkt Ausflügler. Auch auf dem Wasser gilt bei Herrentagsfeiern die 0,5-Promillegrenze – für Bootsführer, Ruderer und Stand-Up-Paddler.
Brandenburg an der Havel (dpa/bb) - Brandenburgs Wasserschutzpolizei rückt zu verstärkten Kontrollen am Himmelfahrtstag aus. Hintergrund seien die traditionellen Herrentagsfeiern, teilte die Polizeidirektion West mit. Viele Menschen seien an diesem Tag auch auf Seen und Flüssen unterwegs. "Dabei sollten die Feiernden aber bei den manchmal feuchtfröhlichen Touren nicht vergessen, dass auch auf den Wasserstraßen Alkohol und Drogen am Steuer tabu sind", so die Polizei.
Den Angaben nach gelten auf dem Wasser dieselben Promillegrenzen wie im Straßenverkehr: Auf allen Gewässern liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Ab diesem Wert dürfen Schiffsführer kein Wasserfahrzeug mehr führen. Die Alkoholgrenzwerte gelten laut Polizei nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.
Polizei will "keine Spaßbremsen sein" - aber Promillegrenzen gelten
"Wer nicht fahrtauglich ist, gefährdet sich selbst, seine Bootsinsassen und die anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser", teilte Heiko Schmidt, Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, mit. Man wolle keine "Spaßbremse" sein. "Diejenigen, die das Boot fahren, sollten aber unbedingt die Finger von jeglichen Rauschmitteln lassen."
Im vergangenen Jahr rückte die Polizei am Himmelfahrtstag vermehrt wegen Prügeleien und Auseinandersetzungen unter Betrunkenen aus. Auch bei Kontrollen von Sportbooten stellte die Wasserschutzpolizei alkoholisierte Besatzungen fest.
Auf dem Dämeritzsee bei Erkner im Kreis Oder-Spree stießen zudem ein Polizei- und ein Sportboot zusammen. Beim Sportbootführer wurde ein Alkoholwert von 1,71 Promille festgestellt.