Berlin & BrandenburgGericht: Hauptstadtzulage auch für Beschäftige von HU und FU

Verdi nennt die Entscheidung eine "Ohrfeige für den Senat": Das Arbeitsgericht hat zugunsten von Unibeschäftigten entschieden. Die Urteile betreffen jedoch ausschließlich die zwei Hochschulen.
Berlin (dpa/bb) - Beschäftigte der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Freien Universität Berlin (FU) haben Anspruch auf die sogenannte Hauptstadtzulage. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin, indem es in zwei Verfahren jeweils die Klagen der Universitäten abwies, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.
Bisher zahlt Berlin die Zulage von monatlich 150 Euro nur an etwa 130.000 Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst. Für Beschäftigte an Berliner Hochschulen, in Museen oder Gedenkstätte gibt es die Zulage bislang nicht. Das soll sich jetzt an HU und FU ändern.
Die Urteile in den Verfahren betreffen jedoch ausschließlich diese beiden Universitäten. Ein Verfahren von fünf weiteren Universitäten und Hochschulen sei anberaumt, so die Gerichtssprecherin.
Für Beschäftigte erfreuliche Nachricht
Die Hochschulleitungen seien grundsätzlich nicht dagegen, dass auch ihre Beschäftigten von der Hauptstadtzulage profitieren sollten, hieß es von der HU und der FU. Der entsprechende Tarifvertrag Hauptstadtzulage trat am 1. April 2025 in Kraft. Sofern das Urteil Bestand habe, würden sich beide Unis zu einer rückwirkenden Auszahlung der Hauptstadtzulage verpflichten. Allerdings sei die Finanzierung der Zahlungen weiterhin offen.
"Für unsere Beschäftigten ist die heutige Entscheidung eine erfreuliche Nachricht, wobei wir die schriftliche Begründung des Gerichts nun zuerst abwarten und genau prüfen müssen", sagte Niels Helle-Meyer, HU-Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik laut Mitteilung. "Was wir jetzt dringend benötigen, ist die verbindliche Zusage des Berliner Abgeordnetenhauses für die zusätzlich benötigten Mittel." Im Sinne der Gleichbehandlung aller Landesbeschäftigten erwarteten die Hochschulen vom Abgeordnetenhaus "ein klares Commitment". Mit der Zulage kämen in den nächsten Jahren auf beide Universitäten erhebliche Mehrkosten zu.
Gewerkschaften begrüßen Entscheidung
"Das Urteil stellt klar: Die Hauptstadtzulage steht auch den Beschäftigten der Berliner Hochschulen zu", sagte Felicia Kompio, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin laut Mitteilung. "Der Senat hat sich lange geweigert, diese Rechtslage anzuerkennen – das ist nun nicht mehr haltbar." Die Urteile seien ein wichtiges Signal für faire Arbeitsbedingungen im Berliner Wissenschaftsbereich. Der Senat müsse zudem sicherstellen, dass die Hochschulen und betroffenen Einrichtungen die dafür notwendigen Mittel vollständig refinanziert bekämen.
Die Gewerkschaft Verdi Berlin-Brandenburg begrüßte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin. "Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für den Berliner Senat, der sich geweigert hat, eine klare Rechtslage anzuerkennen", sagte Benjamin Roscher, stellvertretender Landesbezirksleiter für Verdi Berlin-Brandenburg. Die Entscheidungen seien ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie ein Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in Berlin.
Nach Zustellung der vollständigen Urteile kann laut Gerichtssprecherin innerhalb einer Frist von einem Monat Berufung eingelegt werden.