Berlin & BrandenburgKältebus angezündet – Täter muss dauerhaft in Psychiatrie

Ein Kältebus der Berliner Stadtmission brennt an Neujahr lichterloh. Zeugen beobachten den mutmaßlichen Täter und halten ihn fest. Der Brandstifter handelte im Wahn, befanden die Richter.
Berlin (dpa/bb) - Nach einem Brandanschlag auf einen Kältebus hat das Landgericht Berlin die unbefristete Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 43-Jährige leide seit vielen Jahren unter einer schweren Erkrankung und sei schuldunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Willi Thoms. Es habe sich um eine Tat im Wahn gehandelt. Die Unterbringung sei zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich.
Der damals obdachlose Mann hatte am Neujahrstag 2026 die Motorhaube eines Kältebusses der Berliner Stadtmission mit flüssigem Brandbeschleuniger übergossen und mit einem Feuerzeug angezündet. Ein Sachschaden in Höhe von rund 70.000 Euro sei entstanden, hieß es weiter im Urteil.
Kältebusse gehören zu Hilfsangeboten für obdachlose Menschen. Bereits kurz vor Weihnachten 2025 waren zwei der drei Kältebusse der Berliner Stadtmission mutmaßlich durch Brandstiftung stark beschädigt worden.
Auf frischer Tat ertappt und überwältigt
Der 43-Jährige war bei dem Geschehen auf einem Parkplatz in der Lehrter Straße in Berlin-Moabit von Zeugen beobachtet und festgehalten worden. Er kam zunächst in Untersuchungshaft. Seit etwa sechs Wochen befindet er sich vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs.
Vor Gericht gestand der Beschuldigte die Tat. Er habe mit der Brandstiftung erreichen wollen, dass sich Polizei und Gericht mit den "Personen" befassen, von denen er sich seit 23 Jahren verfolgt fühle, so der 43-Jährige.
Mit dem Urteil folgte das Gericht einem psychiatrischen Gutachten und dem Antrag der Staatsanwältin. Weil von dem 43-Jährigen wegen seiner schweren Erkrankung weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien und er daher für die Allgemeinheit gefährlich sei, müsse er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.