Berlin & BrandenburgNach Betrugsserie: Ex-Polizist erhält fast fünf Jahre Haft

Wohnungssuchende wurden mit falschen Angeboten in eine Falle gelockt. Dem Täter ging es um sensible Daten. Nun wurde der Mann, der einst selbst gegen Betrüger ermittelte, verurteilt.
Berlin (dpa/bb) - Ein ehemaliger Berliner Polizist ist nach einer Betrugsserie zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 330.000 Euro an. Der 37-Jährige hatte Mietwohnungen, die tatsächlich nicht existierten, angeboten und so sensible Daten von Interessenten erlangt und missbraucht.
Der Angeklagte sei "hochprofessionell vorgegangen", sagte die Vorsitzende Richterin Christina von Bothmer. Er habe sich des gewerbsmäßigen Betrugs in 59 Fällen sowie des Computerbetrugs in neun Fällen schuldig gemacht. Mit Daten von meist jungen Menschen, die verzweifelt eine Wohnung suchten, sei es zu "Taten nach ähnlichem Muster" gekommen. Zugunsten des 37-Jährigen sei sein Geständnis berücksichtigt worden.
Anklage: "Betrugssystem geschaffen"
Im Prozess ging es um Taten zwischen September 2021 und September 2024. Der Mann, der ehemaliger Polizeibeamter in einer Abteilung zur Bekämpfung von Betrugskriminalität war, habe ein "Betrugssystem geschaffen" und das erlangte Geld "für sein aufwendiges Leben" verwendet, so die Anklage. Er wurde den Angaben zufolge im Juni 2022 im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren aus dem Dienst entlassen.
Der Angeklagte hatte laut Ermittlungen im Internet immer wieder Wohnungen angeboten, die es nicht gab. Dabei habe er sich als Mitarbeiter von Berliner Hausverwaltungen ausgegeben, die ebenfalls nicht existierten. Per E-Mail habe der Angeklagte dann zur Abgabe einer Selbstauskunft aufgefordert.
Konten eröffnet und Gehälter umgeleitet
Der Betrug sei über "drei Säulen" gelaufen, hieß es weiter im Urteil. So habe der Angeklagte mit gestohlenen Daten Bankkonten eröffnet, sich die Zugangsdaten verschafft und Konten bis zur Grenze des Dispositionskredites geplündert. In anderen Fällen habe er unter Ausnutzung von Angaben der Betroffenen zu Arbeitgebern unter falscher Identität Gehälter umgeleitet. Zudem habe er mit erlangten Daten Diebstahlversicherungen abgeschlossen, dann angebliche Diebstähle gemeldet und Geld kassiert.
Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von fünf Jahren Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf maximal viereinhalb Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.