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Berlin & BrandenburgZur Abgeordnetenhauswahl sind 26 Parteien zugelassen

17.06.2026, 14:51 Uhr
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(Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Bei der Wahl zum Landesparlament könnten auch ganz neue Parteien dabei sein. Gut zwei Dutzend dürfen sich grundsätzlich beteiligen. Noch sind die Stimmzettel aber nicht gedruckt.

Berlin (dpa/bb) - Insgesamt 26 Parteien dürfen sich an der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September beteiligen. Das hat der Landeswahlausschuss unter dem Vorsitz von Landeswahlleiter Stephan Bröchler bei seiner Sitzung im Roten Rathaus entschieden.

Dazu zählen CDU und SPD, Grüne, Linke, AfD, FDP und BSW. Das gilt aber auch für zahlreiche weitere wie die Tierschutzpartei, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Piratenpartei, Volt, die Mieterpartei oder für Die Urbane - Eine HipHop Partei.

Bei einer Reihe von politischen Vereinigungen hat der Landeswahlausschuss zunächst überprüft, ob sie als Partei im Sinne des Gesetzes einzustufen sind. Das ist Voraussetzung dafür, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus antreten zu können.

Losdemokratie und Eigenheim Partei dürfen sich beteiligen

Nach der Entscheidung des Ausschusses ist das sowohl bei der Eigenheim Partei – Die neuen Liberalen als auch bei Losdemokratie – Partei für eine starke Bürgerschaft der Fall. Beide Parteien dürfen sich zum ersten Mal in Berlin zur Wahl stellen.

Mehrere politische Vereinigungen, die ebenfalls antreten wollten, erfüllen nach dem Urteil des Ausschusses aber nicht die Zulassungsvoraussetzungen. Das gilt etwa für die Partei der Rentner oder das Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit - weil falsche Anlagen eingereicht oder Fristen nicht eingehalten wurden.

Einspruch gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind bis zum 16. Juli möglich, wie Landeswahlleiter Bröchler erklärte. Darüber muss dann das Landesverfassungsgericht entscheiden.

Welche Parteien am Wahltag tatsächlich auf dem Stimmzettel zu finden sind, steht aber auch aus anderen Gründen noch nicht endgültig fest. Parteien, die zuletzt nicht im Abgeordnetenhaus oder im Bundestag vertreten waren, müssen noch Unterschriften sammeln. Sie müssen für Landeslisten 2.200 Unterstützer finden und für Bezirkslisten jeweils 185.

Bei den Wahlhelfern gab es noch eine Lücke

Die Frist für die Abgabe der Unterschriftenlisten endet am 14. Juli um 18.00 Uhr. Das nächste Mal will der Landeswahlausschuss dann am 24. Juli zusammenkommen und unter anderem über die Zulassung der Landeslisten für die Abgeordnetenhauswahl entscheiden.

Bröchler äußerte sich zufrieden mit dem Stand der Wahlvorbereitungen - und mit dem Ergebnis der Probewahlen in der ersten Juniwoche, die es vor jeder Wahl gebe. An einer Stelle hat es zuletzt noch gehakt: "Wir haben diesmal einen Bedarf von rund 40.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern", sagte der Landeswahlleiter.

Aus den Bezirken habe er vor einigen Wochen den Hinweis bekommen, es könnte unter Umständen knapp werden. Er habe sich daraufhin an die Öffentlichkeit gewandt. "Innerhalb von sechs Wochen haben sich 8.500 Bürgerinnen und Bürger gemeldet." Und die Zahl steige weiter an. "Wir werden das aber natürlich im Blick behalten."

Quelle: dpa

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