Hamburg & Schleswig-HolsteinBlock-Prozess: Pressemitteilung zu Gutachten sorgt für Ärger

Nach der Vorstellung eines Gutachtens zu den Block-Kindern geht der Prozess öffentlich weiter. Der Verteidiger von Christina Block stellt einen besonderen Antrag.
Hamburg (dpa/lno) - Im Hamburger Block-Prozess hat eine Mitteilung zu einem nicht öffentlichen Gutachten die Verteidigung von Christina Block verärgert. Der Anwalt der angeklagten Unternehmerin, Ingo Bott, stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende der Strafkammer am Landgericht, Isabel Hildebrandt.
Zuvor hatte die Kammer nach vier Verhandlungstagen die Öffentlichkeit wieder zugelassen. In Abwesenheit der Zuschauer hatte die Sachverständige Mareike Schüler-Springorum die Folgen der Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 für die Kinder beschrieben. Sie waren damals ihrem Vater entrissen, in ein Auto gezerrt und nach Deutschland gebracht worden.
Massive Traumatisierung
Nach Einschätzung der Psychiaterin waren der damals zehnjährige Junge und das 13-jährige Mädchen einer massiven Traumatisierung ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin nach Abschluss der Gutachtenerstattung mitteilte. Die Sprecherin betonte, dass die rechtliche Einordnung des Gutachtens der Strafkammer vorbehalten bleibe.
Verteidiger Bott sieht in der Pressemitteilung eine Verletzung des Gerichtsbeschlusses zum Ausschluss der Öffentlichkeit. Sollte die Vorsitzende Richterin von der Presseinformation vorab gewusst oder diese veranlasst haben, habe sie gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoßen, erklärte Bott. Es bestehe die Besorgnis der Befangenheit.
Frühere Befangenheitsanträge abgelehnt
Über den Antrag müssen nun Richter entscheiden, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind. In dem seit 13 Monaten laufenden Prozess hat die Verteidigung schon mehrfach Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt, die alle abgelehnt wurden.
Die Staatsanwältin wies in ihrer Stellungnahme zu dem neuen Antrag darauf hin, dass das Gericht ausdrücklich zugelassen habe, dass Gerichtssprecher die nicht öffentlichen Erörterungen des psychiatrischen Gutachtens verfolgen. Die Gerichtssprecherin habe keine Einzelheiten genannt, die die Rechte der Kinder verletzt hätten.
Christina Block (53) ist angeklagt, im Zuge eines langen Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer Kinder beauftragt zu haben. Sie bestreitet, den Auftrag erteilt zu haben.
Auch Blocks Ex-Mann angeklagt
Hensel hatte die gemeinsamen Kinder nach einem regulären Besuchswochenende Ende August 2021 nicht zu ihrer Mutter nach Hamburg zurückgebracht. Darum wurde er ebenfalls wegen Kindesentziehung angeklagt. Diese Anklage soll in einem weiteren Prozess verhandelt werden.
Es gibt noch sechs weitere Angeklagte im laufenden Verfahren, darunter Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (67), dem Beihilfe vorgeworfen wird. Nur einer der Beschuldigten, ein 37-Jähriger aus Israel, hat die Vorwürfe eingeräumt.
Hensel nimmt als Nebenkläger an dem Prozess teil, weil er bei der Entführung niedergeschlagen und verletzt wurde. Er war am Freitag jedoch nicht anwesend. Auch die beiden Kinder werden als Entführungsopfer von einer Anwältin als Nebenkläger vertreten.
Weitere Beweisanträge
Die Verteidiger stellten am Freitag weitere Beweisanträge, bei denen sie sich nicht immer einig waren. Blocks zweite Verteidigerin Paula Wlodarek beantragte, Schreiben der ehemaligen Schule des entführten Sohnes zu verlesen. Daraus gehe hervor, dass das Kind in der Schule gut integriert gewesen sei und es keine Anzeichen für Misshandlungen durch die Mutter gegeben habe. Hensel hat einen entsprechenden Vorwurf gegen seine Ex-Frau erhoben.