Nordrhein-WestfalenFC Köln darf Trainingszentrum ausbauen - OVG weist Klagen ab

Naturschützer warnen vor dem Verlust einer historischen Grünfläche – das OVG sieht aber keine Fehler beim Ausbau des Kölner Geißbockheims. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Münster (dpa/lnw) - Fußball-Bundesligist 1. FC Köln darf sein Trainingszentrum wie geplant ausbauen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit wies der 7. Senat des Gerichts die Klagen einer Bürgerinitiative und des Naturschutzbundes Nabu Deutschland gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln zurück.
Umstritten war, ob die Ausweitung des Trainingsgeländes auf den Grüngürtel der Stadt mit neuen Plätzen und einem Funktionsgebäude rechtens ist. Das OVG bejahte jetzt diese Frage. Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus hatte bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass der Senat keine Mängel bei der Aufstellung des Bebauungsplanes erkennen könne. Bei keinem der von den Naturschützern aufgeführten Punkten zum Insekten- oder Fledermausschutz sowie zu Lärm und Verkehrsprognosen sah Saurenhaus Fehler bei der Bewertung der Stadt.
FC-Führung begrüßt das Urteil
"Wir begreifen das heutige Urteil als Startschuss für eine große, gemeinsame Aufgabe", sagt FC-Präsident Jörn Stobbe zum Urteil. "Wir wollen den Naturschutz, den Grüngürtel und den Sport einschließlich Breitensport stärken. Dazu unsere Einladung an die gesamte Stadtgesellschaft: Lasst uns jetzt gemeinsam unseren Kölner Grüngürtel, die grüne Lunge unserer Stadt, reparieren und ausbauen!", sagte der FC-Präsident, der bei der mündlichen Verhandlung in Münster vor Ort war.
Der Grüngürtel sei über Jahrzehnte durch Versiegelungen leider oft zu einem Flickenteppich geworden. "Wir als 1. FC Köln wollen Vorreiter sein und die Diskussion führen, wie wir durch gezielte Überkompensation den Grüngürtel am Ende sogar vergrößern und gesunden lassen können. Wenn wir das gemeinsam anpacken, stärken wir beides: Naturschutz und Sport. Köln kann das!"
Meilenstein für den Verein
Philipp Türoff, Sprecher der Geschäftsführung, sprach von einem Meilenstein, der die jahrelange juristische Blockade beende. "Der Stadtratsbeschluss zu den Satellitenplätzen im Juli war ein wichtiges Signal, um unseren absoluten Notstand abzufedern – doch faktisch stehen wir noch immer ohne jeden neuen Platz da, weil auch diese Ausweichlösungen durch umweltliche Prüfungen und bürokratische Schleifen müssen. Neben diesem unsicheren Faktor bleiben ausgelagerte Plätze mit täglichen Shuttle-Fahrten ohnehin ein logistischer Notnagel", sagte Türoff.
Die Gleueler Wiese bleibe die bislang einzige vollumfängliche Lösung, um dem Nachwuchs, den FC-Frauen und der Verantwortung der Vereinsführung wirklich gerecht zu werden. Die Kölner Politik habe nun die rechtsstaatliche Klarheit, diese Lösung für den Kölner Sport umzusetzen, sagte der FC-Geschäftsführer.
Unverständnis von Klägern
Kritik gab es von den Klägern. "In Zeiten des Klimawandels mit anhaltender Hitze und Trockenheit oder Starkregenereignissen ist uns ein solches Urteil völlig unverständlich. Hier wird die Bedeutung von großen intakten Grünlandflächen im Stadtbereich für ein zukünftiges lebenswertes Stadtklima und eine zwingend notwendige Klimaanpassung weiterhin massiv ignoriert und unterschätzt", sagte Anna von Mikecz, stellvertretende Vorsitzende des Nabu-Landesverbandes NRW nach dem Urteil.
FC plant neue Trainingsplätze
Der 1. FC Köln will die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern. Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Naturschützer beklagen die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche. Insgesamt geht es neben den Kleinspielfeldern um drei neue Trainingsplätze und ein Funktionsgebäude auf einer bislang unbebauten Fläche.
Im Jahr 2022 hatte das OVG die rechtliche Lage noch anders bewertet und den Bebauungsplan gekippt. Der Verein ging daraufhin in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht und hatte Erfolg. Die Richter in Leipzig verwiesen den Streit zurück an das OVG nach Münster, das jetzt neu entschieden hat.
Das OVG betonte, dass es bei seiner ersten Entscheidung vor vier Jahren den Bebauungsplan in nur einem Punkt für fehlerhaft gehalten habe. Da ging es um den Bau von Kleinfeldspielfeldern, die als Ausgleich für die Öffentlichkeit gebaut werden sollten. Genau diesen Punkt hatte das Bundesverwaltungsgericht anders bewertet. Und dieser Sicht folgte der 7. Senat jetzt.