Hamburg & Schleswig-HolsteinCDU Hamburg fordert strengere Regeln bei Kinderkriminalität

Fast 2.900 Kinder unter 14 Jahren wurden im vergangenen Jahr in Hamburg als mutmaßlich kriminell erfasst. Was die CDU jetzt fordert und warum Eltern stärker in die Pflicht genommen werden sollen.
Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs CDU-Opposition setzt im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität auf eine härtere Gangart. Bei schweren und schwersten Straftaten will sie einerseits die Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre senken, andererseits sollen Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren in solchen Fällen nur noch ausnahmsweise nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
Bei schweren Straftaten Erwachsenenrecht für Heranwachsende
"Mit 18 ist man volljährig, man darf Autofahren, an Wahlen teilnehmen und ist voll geschäftsfähig", sagte der CDU-Partei- und Fraktionschef Dennis Thering der Deutschen Presse-Agentur. Gleichzeitig würden Volljährige aber häufig nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Bei schweren Straftaten, bei Wiederholungstätern und Gefährdern müsse es jedoch die Regel sein, auch Heranwachsende nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, forderte der CDU-Chef. "Dadurch stärken wir auch das Vertrauen in den Rechtsstaat."
Es gebe zwar in speziellen Fällen gute Gründe, Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht abzuurteilen, sagte Thering. "Es darf aber nicht die Regel sein." Vielmehr müsse ein 18-Jähriger regelhaft nach Erwachsenenstrafrecht belangt werden.
Fast 2.900 mutmaßlich kriminelle Kinder festgestellt
In ihrem Antrag mit einem ganzen Maßnahmenbündel verweist die CDU auf die Polizeiliche Kriminalstatistik. Demnach wurden im vergangenen Jahr in Hamburg 2.868 mutmaßlich kriminelle Kinder unter 14 Jahren - 45,1 Prozent davon ohne deutschen Pass - erfasst. 706 von ihnen seien als Tatverdächtige im Bereich der Gewaltkriminalität geführt worden.
"Ich bin der festen Überzeugung, dass ein 12- oder auch ein 13-Jähriger sehr genau weiß, dass man einem anderen Menschen keinen Schaden zufügt", sagte Thering. Insofern sollte auch die Strafmündigkeit gesenkt werden. Das bedeute nicht, dass dann gleich Gefängnis drohe. Aber es gebe dann auch keinen Freifahrtschein mehr nach dem Motto "bis 14 kannst du dir alles erlauben".
Fürsorgepflicht der Eltern prüfen
Wichtig ist Thering auch, dass bei Straftaten von Kindern immer geprüft werde, ob die Eltern ihre Fürsorgepflicht verletzt haben könnten. "Und wenn erwiesen ist, dass es sich um eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht handelt, müssen auch die Eltern konsequent strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden", sagte der CDU-Politiker.
Neben Änderungen beim Alter schwebt der CDU auch eine intensivpädagogische Einrichtung vor, in der hochdelinquente Kinder und Jugendliche auch weggesperrt werden sollen, wenn andere Hilfeformen gescheitert sind und für die ein familiengerichtlicher Beschluss zur Unterbringung mit Freiheitsentzug vorliegt. Außerdem soll unter anderem geprüft werden, inwiefern Sprach- und Kulturmittler polizeiliche Jugendschützer in Stadtteilen mit hohem Migrationshintergrund und Lehrkräfte an Brennpunktschulen unterstützen können.