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HessenBrüder nach mutmaßlichem Doppelmord aus Rache vor Gericht

17.03.2026, 03:31 Uhr
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Nach tödlichen Schüssen auf zwei Männer in Bad Nauheim beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Schützen und seinen Bruder. Die Staatsanwaltschaft geht von einem "Vergeltungsakt" aus.

Bad Nauheim (dpa/lhe) - Nach dem mutmaßlichen Doppelmord im April vergangenen Jahres in Bad Nauheim beginnt heute (9.00 Uhr) der Prozess gegen den mutmaßlichen Schützen und seinen älteren Bruder vor dem Landgericht Gießen. Der 29 Jahre alte mutmaßliche Schütze ist wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen in zwei Fällen angeklagt, sein 36-jähriger Bruder wegen Beihilfe. Gegen die beiden Männer dürfte ein umfangreicher Prozess unter hohen Sicherheitsvorkehrungen bevorstehen - die Anklageschrift umfasst nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft knapp 100 Seiten, unter anderem sind 121 Zeugen und zwölf Sachverständige aufgeführt.

Am Karsamstag vergangenen Jahres soll der Jüngere die beiden 28 und 59 Jahre alten Opfer vor ihrem Wohnhaus in Bad Nauheim überrascht und mit mindestens zehn Schüssen getötet haben. Die Männer starben noch am Tatort an schweren inneren Verletzungen. Sie wurden auf dem Rasen vor dem Mehrfamilienhaus gefunden. Die beiden Opfer gehörten zu einer Familie - einer der Männer war ein Schwiegersohn des anderen.

Mutmaßlicher Schütze hatte sich selbst gestellt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat aus Rache geschah. Ein Angehöriger der Opfer soll zuvor in der Türkei den Vater der angeklagten Brüder getötet haben. Der mutmaßliche Doppelmord sei also offenbar ein "Vergeltungsakt" gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Der 36-Jährige soll seinen jüngeren Bruder vor der Tat unterstützt haben. Bei den Beschuldigten sowie den Opfern handelt es sich um türkische Staatsangehörige.

Der mutmaßliche Schütze hatte sich einige Tage nach der Tat bei der Polizei im Hanauer Stadtteil Großauheim selbst gestellt und die Tat kurz nach seiner Festnahme eingeräumt. Sein älterer Bruder hingegen bestritt, Beihilfe geleistet zu haben.

Quelle: dpa

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