HessenBundesgericht bestätigt Abrissgenehmigung für AKW Biblis

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Die Abrissgenehmigung für das AKW Biblis bleibt bestehen. Warum der Einwand des Umweltverbands BUND nicht durchdrang.
Leipzig (dpa/lhe) - Die Abriss-Genehmigung des Landes Hessen für Block A des stillgelegten Kernkraftwerks Biblis ist rechtmäßig. Die Revision des BUND für Umwelt und Naturschutz Hessen wurde zurückgewiesen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtshofs steht demnach mit Bundesrecht in Einklang.
Nach Ansicht des BUND war die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend. Die Organisation befürchtete, dass beim Abbau radioaktiv belastetes Material in die Umwelt freigesetzt werden könnte. Dabei geht es vor allem um schwach belasteten Schutt, der auf eine Deponie kommen soll.
Bei der Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau gehe es aber nicht um die Freigabe abgebauter Materialien und deren Verbleib, begründeten die Leipziger Richter ihre Entscheidung. Dies sei einem eigenständigen, strahlenschutzrechtlichen Verfahren vorbehalten.
Bis zu einer Million Tonnen Schutt erwartet
Hochradioaktives Material lagert in Castorbehältern in einem Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks, bis eine Lösung dafür gefunden ist. Die Verantwortlichen rechnen beim Abriss mit rund einer Million Tonnen Schutt und Schrott.
Block A des einzigen hessischen Atomkraftwerks in Biblis war 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima heruntergefahren worden. Die damalige Betreiberin, die RWE Power AG, stellte einen Antrag auf Stilllegung und Abbau der betroffenen Anlagenteile. Diese Genehmigung wurde 2017 vom hessischen Umweltministerium erteilt.
Die beiden Druckwasserreaktoren in Block A und Block B waren 1974 beziehungsweise 1976 in Betrieb gegangen. Die vier Kühltürme des einstigen AKW sind inzwischen alle abgerissen.