SachsenCDU, SPD und BSW einigen sich zu Polizeigesetz

Keine Palantir-Software, Taser nur für Spezialeinheiten: Darauf haben sich CDU, SPD und BSW im neuen Polizeigesetz verständigt.
Dresden (dpa/sn) - Sachsens Minderheitskoalition hat sich mit dem BSW über das neue Polizeigesetz geeinigt. "Damit ist der Weg frei für einen gemeinsamen Beschluss im Juni-Plenum", informierte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner.
Zu den wichtigsten Verhandlungsergebnissen zählt laut BSW ein Verzicht auf den Einsatz der umstrittenen US-Überwachungssoftware Palantir. "Polizeiarbeit muss nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtsstaatlich bleiben", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, in einer Mitteilung. "Deshalb wird es in Sachsen keine Abhängigkeit von einem privaten US-Unternehmen geben." Zudem bleibe der Einsatz von Tasern in Sachsen Spezialeinheiten vorbehalten.
Taser nur für Spezialeinheiten
Das Kabinett hatte im Februar seinen Entwurf für ein neues Polizeigesetz vorgestellt. Neben dem Einsatz von Tasern geht es darin auch um Regeln für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen, die verdeckte und automatisierte Erkennung von Autokennzeichen sowie um eine rechtliche Grundlage zur Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Sie ermöglicht der Polizei, im Einzelfall und unter Richtervorbehalt verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen.
"Uns als CDU war es wichtig, vor allem für die Abwehr von schweren Straftaten und Terrorismus, die sogenannte Quellen-TKÜ zu schaffen", betonte Wähner. "Denn auch Kriminelle nutzen verschlüsselte Kommunikation wie WhatsApp & Co. – hier muss die Polizei auf Augenhöhe gegenhalten."
Kritik an der Einigung kommt von den Grünen. "Das BSW hat sich für ein paar Feigenblattänderungen über den Tisch ziehen lassen", sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Valentin Lippmann. Die Einigung gehe zu Lasten der Bürgerrechte.