HessenEinreiseverbot und Masken: Corona-Ausschuss befragt Experten

Hessens Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie könnte insgesamt mehrere Jahre dauern. Erstmals hört er Sachverständige an. Welche Rolle spielen dabei der Flughafen Frankfurt und Schulschließungen?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Der schon vor rund zwei Jahren eingesetzte Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags hat sich in seiner ersten öffentlichen Sitzung mit Einreiseverboten, Schulschließungen und Maskenpflicht beschäftigt. Zum Start seiner Beweisaufnahme standen bei der zehnten Zusammenkunft in Wiesbaden die ersten vier Sachverständigen auf der Tagesordnung. Wiederholt zog sich das Gremium vorübergehend wieder in nicht öffentliche Sitzungen zurück. Das führte zu Verzögerungen.
Mehrere Abgeordnete vermuteten, dass der Ausschuss auf Grundlage von rund 370 Aktenordnern zahlreicher Behörden auch noch die ganze zweite Hälfte der voraussichtlich fünfjährigen Wahlperiode tagen könnte. Jede der fünf Fraktionen des Landtags darf zwei Experten benennen. Nach diesen insgesamt zehn Sachverständigen erst folgen die Zeugen - unter anderem aus den Reihen der vorherigen schwarz-grünen Landesregierung.
Flughafen Frankfurt gilt im weiteren Sinn als Staatsgrenze
Die erste Expertin beim Auftakt der Beweisaufnahme, die Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling, sagte, nach ihrer Rechtsauffassung hätte das Land Hessen auch während der Pandemie keine eigene Zuständigkeit für Einreiseverbote am Flughafen Frankfurt gehabt.
Für Deutschlands Außengrenzen, wozu im weiteren Sinn auch sein größter Flughafen Frankfurt in Hessen gehört, liegt die Befugnis für solche Verbote laut der Juraprofessorin Kießling alleine beim Bund. Für den Airport mit internationalen Flügen sei schließlich auch die Bundespolizei zuständig.
Mehrere Phasen von Einreisebeschränkungen während Pandemie
Während Corona hatte es in Deutschland mehrere Phasen von Einreisebeschränkungen gegeben – von einem faktischen Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger im März 2020 über Testpflichten und Quarantäneregelungen bis hin zu gezielten Einreisesperren für sogenannte Virusvarianten-Gebiete von Januar 2021 an.
Das Infektionsschutzgesetz des Bundes hat laut Kießling den Bundesländern beim Ausbruch der tödlichen Pandemie 2020 kein Handeln im Detail vorgeschrieben, aber ihnen mit einer Generalklausel einen Rahmen gesetzt. Damit seien den Ländern zeitweise etwa Maskenpflichten, Schulschließungen und Lockdowns bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit möglich gewesen. Pandemiepläne ohne rechtliche Bindung hätten ihnen Orientierung gegeben.
Unterschiedliche Argumentation
Anders argumentierte der von der AfD-Opposition benannte Datenanalyst und Publizist Tom Lausen. Die einstige Entscheidung zu Schulschließungen etwa sei von der Infektionslage nicht gedeckt gewesen. Bei vielen vermeintlichen Corona-Toten gehe er auch davon aus, dass noch andere Ursachen zu ihrem Tod beigetragen hätten. In der besonders betroffenen norditalienischen Provinz Bergamo etwa flohen nach Lausens Darstellung beim ersten Lockdown "migrantische" Pflegekräfte aus der Region, sodass dortige Senioren womöglich auch wegen Pflegelücken gestorben seien.
Laut dem Obmann der FDP-Opposition, Yanki Pürsün, soll der Ausschuss klären, wo in der Corona-Zeit Fehler gemacht worden seien und welche Lehren daraus gezogen werden könnten. "Dass weitere Pandemien kommen werden, ist wahrscheinlich. Dann sollte Hessen besser vorbereitet sein", betonte Pürsün.
Nur noch 11 statt 43 Fragen
Den Untersuchungsausschuss hatte der hessische Landtag bereits im Juni 2024 auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt. Nach einem gerichtlichen Streit über die ursprünglich 43 Fragen der AfD zur einstigen Corona-Politik gelten nur noch 11 als zulässig. Die abgelehnten Fragen hatten sich teils auch auf die Bundes- und EU-Ebene bezogen. Dagegen wandten sich alle anderen vier Fraktionen unter Hinweis auf fehlende Hessen-Bezüge.