HessenFrau mit heißem Öl übergossen: knapp fünf Jahre Haft

Er hat andere Frauen, aber als sie eine Affäre hat, dreht er durch. Das Gericht sieht in dem Fall "das tragische und erschütternde" Ende einer Beziehung.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - 14 Jahre waren der Künstler und die Musikerin ein Paar - dann übergoss der Mann seine Partnerin im Schlaf mit heißem Öl. Das Frankfurter Landgericht verurteilte den 51-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft. Außerdem muss er unter anderem knapp 11.000 Euro Schadenersatz und 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Am 5. März dieses Jahres erhitzte der Mann am frühen Morgen in der Küche der gemeinsamen Wohnung in Frankfurt Olivenöl in einer Pfanne, ging ins Schlafzimmer und übergoss seine schlafende Partnerin mit dem heißen Öl. Danach rief er den Rettungsdienst und ging betrunken zur Polizei, wo er sagte, er habe "Scheiße gebaut".
Fast ein Fünftel des Körpers verbrannt
Die Frau erlitt schwere Verbrennungen zweiten Grades auf 18 Prozent ihrer Körperoberfläche, ihr Gehör ist dauerhaft geschädigt. Sie war wochenlang im Krankenhaus und musste mehrfach operiert werden. Weil sie zwar für ihr Leben gezeichnet, aber nicht dauerhaft entstellt ist, sah das Gericht den ursprünglichen Vorwurf der Anklage - schwere Körperverletzung - nicht erfüllt.
Die Richterin beschrieb die Tat als "das tragische und erschütternde" Ende einer ehemals harmonischen Beziehung. Dass die Frau eine Affäre hatte, habe der Mann als "tiefe narzisstische Kränkung" empfunden. Er habe sich in ein "paranoides Erleben" hineingesteigert und in einem "psychischen Ausnahmezustand" eine "einmalige Entgleisung" begangen.
Täter-Opfer-Umkehr
In seinen letzten Worten sagte der Angeklagte mit erstickter Stimme: "Es tut mir unendlich leid." Bei der Tat "habe ich neben mir gestanden". Ein Gutachter attestierte ihm narzisstische Persönlichkeitszüge. Im Prozess sagte er, er habe die Frau über die Maßen geliebt, warf ihr aber auch vor, ihn manipuliert und misshandelt zu haben. Zeitweise lebte er in einem Männerschutzheim.
Die Staatsanwältin und die Vertreterin der Nebenklage sahen darin Lügen und Verleumdungen. Im Prozess habe er eine "Täter-Opfer-Umkehr betrieben". Die Frau habe als Musiklehrerin sein komplettes Leben finanziert. In dem Männerheim habe er lediglich eine weitere kostenlose Unterkunft gesucht. Um seine sadistischen Neigungen auszuleben, hatte er sexuelle Beziehungen auch zu anderen Frauen, was er im Prozess zugab.
Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe im unteren Bereich des Strafrahmens.