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HessenGericht spricht Familie nach Tod von 21-Jähriger schuldig

03.03.2026, 17:16 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Eine junge Frau mit Down-Syndrom stirbt in ihrem Elternhaus. Sie hätte gerettet werden können, doch ihre Familie greift nicht ein. Zu welchen Strafen das Gericht die Angehörigen jetzt verurteilt hat.

Ehringshausen/Frankfurt (dpa/lhe) - Fast zehn Jahre nach dem Tod einer jungen Frau mit Behinderung sind ihre Eltern vom Frankfurter Landgericht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden. Die 64 Jahre alte Mutter erhielt eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren, der gleichaltrige Vater wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. "Sie handelten vorsätzlich", sagte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer. Viele Fragen hätten in dem Prozess jedoch nicht beantwortet werden können.

So habe sich das Motiv nicht aufklären lassen und es sei unklar, welche Rolle religiöse Motive bei der Tat gespielt hätten. "Wollte man sie in Gottes Hand legen?", formulierte die Richterin eine der offenen Fragen. Die unter anderem an Diabetes leidende Tochter war an den Folgen einer Überzuckerung gestorben, noch kurz vor ihrem Tod am 31. Oktober 2016 hätte sie gerettet werden können. Laut der Richterin hätte nur jemand aus der Familie den Notruf wählen müssen.

Glaube an Wunder

Die Familie ist tief religiös und lebte zur Tatzeit in ihrem Heimatort Ehringshausen im Lahn-Dill-Kreis fast völlig isoliert in einem vermüllten Haus. Die Behinderung und die weiteren Krankheiten der jüngsten Tochter, die das Down-Syndrom hatte, wurden als Strafe Gottes für die Sünden ihrer Vorfahren gewertet. Gleichzeitig glaubten sie, die Tochter könne durch ein Wunder geheilt werden. Hierzu wurden unter anderem Heilgottesdienste besucht.

Bis wenige Wochen vor dem Tod der 21-Jährigen war ihr Diabetes laut Auskunft der Sachverständigen in dem Prozess "exzellent" eingestellt, vor allem die Mutter kümmerte sich aufopferungsvoll. Doch dann wurde sie nachlässiger. Die Familie sei in Endzeitstimmung gewesen, erklärte die Richterin. "Ihre Angst vor dem Jüngsten Gericht und Dämonen, die sie nicht fernhalten konnten, erschöpfte sie."

Tod im Arm der Schwester

Laut den Feststellungen des Gerichts hatte die Familie der Tochter am 30. und 31. Oktober 2016 trotz deren hohen Blutzuckerspiegels süße Getränke wie Zuckerwasser und Maracujasaft gegeben. Am Todestag war der Wert so hoch, dass die Skala des Messgeräts nicht mehr ausreichte. Die immer lethargischer werdende 21-Jährige wurde von ihrer Familie aus ungeklärten Gründen nackt ausgezogen und lag unter einer Decke auf der Couch im Wohnzimmer. Dort starb sie am Abend in den Armen ihrer zwei Jahre älteren Schwester.

Als sie nicht mehr atmete, wurde der Notruf alarmiert. Die Rettungskräfte konnten ihr jedoch nicht mehr helfen, sie war an durch Überzuckerung ausgelöste inneren Blutungen gestorben. Die Eltern nahmen die Todesnachricht äußerlich teilnahmslos auf.

Bewährung für Schwester

In dem Strafverfahren war auch die Schwester angeklagt worden, und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung. Das Landgericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Wegen überlanger Verfahrensdauer gelten bei allen drei Verurteilten jeweils acht Monate der Strafe bereits als vollstreckt. Sämtliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Es war bereits der zweite Prozess gegen die Familie gewesen. Das Landgericht Limburg hatte die Eltern im Jahr 2019 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die Schwester wurde freigesprochen. Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies das Verfahren an das Frankfurter Landgericht.

Quelle: dpa

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