HessenHundesteuer in Hessen: Große Unterschiede bei den Gebühren

Eine Auswertung des Bundes der Steuerzahler Hessen zeigt große Unterschiede bei der Hundesteuer. 44 Kommunen erhöhten 2026 ihre Sätze. Der Verband fordert, die Steuer abzuschaffen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Hundesteuer fällt in Hessen je nach Kommune unterschiedlich hoch aus. Das zeigt die jährliche Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen für das laufende Jahr. Während Hundehalter in Wiesbaden und Bad Karlshafen (Landkreis Kassel) für ihren ersten Hund jeweils 180 Euro im Jahr zahlten, sei dieser in Eschborn steuerfrei.
Laut der Analyse liegt die jährliche Steuer für den ersten Hund im Durchschnitt bei 70 Euro und damit bei rund zwei Euro mehr als im Vorjahr. Insgesamt erhöhten 44 Städte und Gemeinden ihre Steuersätze. Am stärkten sei die Steuer in Rodgau (Landkreis Offenbach) gestiegen: Dort werden laut BdSt 60 Euro mehr fällig. In Kriftel (Main-Taunus-Kreis) und Gilserberg (Schwalm-Eder-Kreis) betrug die Erhöhung jeweils 40 Euro. Bad Zwesten senkte sie dagegen um zwölf Euro.
Hohe Steuern für "Kampfhunde"
Auch bei Hunden, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden, gibt es laut Analyse des BdSt große Unterschiede. Demnach stieg in Biebertal (Landkreis Gießen) die Steuer für "Kampfhunde" um 300 Euro auf 1.300 Euro im Jahr. Das sei der höchste Satz in Hessen, gefolgt von Nidderau mit 1.200 Euro.
Im Gegensatz hierzu hätten 29 Kommunen keinen gesonderten Steuersatz für diese Hunde erhoben. Der hessische Durchschnitt liege bei der Hundesteuer für "Kampfhunde" bei 560 Euro und damit rund 14,40 Euro über dem Vorjahreswert.
Ermäßigungen und Befreiungen möglich
Das BdSt Hessen weist darauf hin, dass Hundehalter ja nach Kommune von Ermäßigungen oder Befreiungen profitieren können: Sie sollten die örtliche Hundesteuersatzung prüfen. Vergünstigungen gebe es beispielsweise für Blinden- und Hilfshunde, Jagd- und Diensthunde sowie Hunde, die zu Zuchtzwecken gehalten werden.
Auch die Adoptionen eines Hundes aus dem Tierheim, bestandene Prüfungen wie ein Hundeführerschein oder der Bezug von Sozialleistungen könnten zu Vergünstigungen führen.
Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung der Hundesteuer
Der BdSt fordert erneut, die Hundesteuer abzuschaffen. Ihre Erhebung und Verwaltung stünden häufig in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen. "Ursprünglich wurde die Hundesteuer mal als Luxussteuer eingeführt. Ein Hund ist aber längst kein Luxus mehr, sondern ein Familienmitglied und wichtiger sozialer Halt", sagte Jochen Kilp, Vorstand und Kommunalexperte des BdSt Hessen, laut Mitteilung.
Zudem sei die Steuer nicht zweckgebunden und komme Hunden nicht automatisch zugute. "Durch die Erhebung einer Hundesteuer werden nicht mehr Hundekothaufen entfernt oder mehr Hundestationen aufgestellt", sagte Kilp. Stattdessen plädiert der BdSt für ein Steuersystem mit wenigen, ertragreichen Steuerarten.