HessenLebenslange Haft für Doppelmord – Ex-Freundin freigesprochen

Zwei Männer sterben in Kassel nach Messerstichen. Nun verurteilt das Gericht einen 38-Jährigen wegen zweifachen Mordes. Die Mitangeklagte gilt als Opfer einer Gewaltbeziehung. Sie wird freigesprochen.
Kassel (dpa/lhe) - Zwei Männer werden im März vergangenen Jahres innerhalb weniger Stunden in Kassel erstochen. Ein 38-Jähriger ist in dem Fall wegen zweifachen Mordes vom Landgericht Kassel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Die mitangeklagte 30 Jahre alte Ex-Freundin des Mannes wurde freigesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige die Opfer, seinen 44 Jahre alten besten Freund und einen 51 Jahre alten Bekannten, mit zahlreichen Messerstichen getötet hat. Er habe den beiden vorgeworfen, ihn mit Fentanyl verunreinigtem Crack töten zu wollen. Damit habe er beide in der Tatnacht innerhalb weniger Stunden nacheinander konfrontiert.
Richter: Opfer waren arg- und wehrlos
"Es ging ihm darum zu erfahren, warum er mehrfach nach dem Konsum von Drogen Vergiftungserscheinungen hatte", führte der Vorsitzende Richter aus. In beiden Fällen habe es zunächst eine verbale Auseinandersetzung gegeben, die eskaliert sei. "Er hat die Opfer zunächst mit dem Messer verletzt und dann getötet." Der 44-Jährige erlitt demnach 20 Messerstiche, der 51-Jährige 30.
Der Verurteilte habe bei den Taten jeweils ein Messer bei sich gehabt, da er bereits entschlossen gewesen sei, seine Opfer notfalls zu töten, erklärte der Richter. Zudem sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, da beide Opfer wehr- und arglos gewesen seien.
Dissoziale Persönlichkeitsstörung
Bei dem 38-Jährigen mit deutscher und kasachischer Staatsbürgerschaft bestehe eine schwere Polytoxikomanie - der gleichzeitige Konsum verschiedener Drogen. Zudem weise er eine ausgeprägte dissoziale Persönlichkeitsstörung auf, führte der Richter weiter aus. Bei Begehung beider Taten sei seine Fähigkeit, das Unrecht einzusehen und sein Verhalten entsprechend dieser Einsicht zu steuern, uneingeschränkt vorhanden gewesen.
Der Mann habe erhebliche Vorstrafen. Er sei seit 2012 beinahe durchgehend in Haft und mehrfach in Entzugsanstalten untergebracht gewesen - letztlich ohne Erfolg. Der 38-Jährige habe einen Hang zu erheblichen Straftaten, "durch die die Opfer seelisch, psychisch und körperlich schwer geschädigt werden", sagte der Richter. Er sei daher für die Allgemeinheit gefährlich. Es bestehe eine erhebliche Gefahr, dass er auch in Zukunft schwerste Gewaltdelikte begehen werde.
Gewalt und Missbrauch in der Beziehung
Der Mann hatte im Laufe des Verfahrens eingeräumt, für die Taten verantwortlich zu sein. Er hatte ausgesagt, dass seine mitangeklagte Ex-Freundin bei den Taten nur dabei gewesen sei. Die 30-Jährige war daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Sie hatte in dem Verfahren angegeben, bei den Verbrechen zwar dabei, an ihnen aber nicht beteiligt gewesen zu sein. Sie sei mit dem Angeklagten nur aus Angst um ihr eigenes Leben mitgefahren.
Das Gericht hielt dies für glaubhaft. Die Beziehung zu dem 38-Jährigen sei von Gewalt und Missbrauch geprägt gewesen, sagte der Richter. Die Frau sei ihm ausgeliefert gewesen. Er habe ihren Willen in den Monaten vor den Taten durch zahlreiche psychische und physische Misshandlungen gebrochen. Sie sei bei den Taten lediglich anwesend gewesen, weil sie von dem zu allem entschlossenen, bewaffneten, enthemmten und gewaltbereiten Mann dazu gezwungen worden sei.
Angeklagte leistete keine Beihilfe
An den Taten selbst habe sie sich in keiner Weise beteiligt, sie habe keine Beihilfe geleistet. Zu Rettungsbemühungen oder Fluchtversuchen sei die Frau aufgrund ihrer tief verwurzelten Angst um ihr eigenes Leben nicht fähig gewesen.
Das Gericht sprach den 38-Jährigen überdies des Diebstahls schuldig. Nach der ersten Tat, die auf offener Straße geschah, sei das Paar in den frühen Morgenstunden zur Wohnung des Getöteten gegangen und habe dort Zeit mit dessen Lebensgefährtin verbracht, führte der Richter aus. Die Frau habe zu dem Zeitpunkt noch nichts von der Tat gewusst. In einem unbeobachteten Moment habe der 38-Jährige deren Portemonnaie mit etwa 1.000 Euro Bargeld gestohlen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Einen Fall in dieser Form habe es in Kassel wohl zuvor noch nicht gegeben, sagte der Richter. Es sei auch ein Fall, "bei dem am Ende nichts so war, wie es anfangs schien. Nämlich kein Mörderpärchen, sondern die Taten eines Einzelnen."
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 38-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe wegen zweifachen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte eine Strafe wegen Totschlags beantragt.
Für die 30-Jährige hatte die Staatsanwaltschaft sechseinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord und zur gefährlichen Körperverletzung gefordert. Ihre Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.